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                  Kredit für Weiterbildung

                  Von Ralph Gönner

                  Wer im Berufsleben langfristig erfolgreich sein will und seine Karriere konsequent verfolgen möchte, der denkt natürlich an Weiterbildung. Findet diese Weiterbildung außerbetrieblich statt, so muss der Arbeitnehmer diese in der Regel auch selbst finanzieren. Für einen beruflichen Aufstieg kann sich diese Investition aber durchaus lohnen, denn die Konkurrenz ist groß.

                  Wer das Vorhaben nicht aus den Ersparnissen finanzieren kann oder will, der kann dafür einen Ratenkredit aufnehmen. Der Verwendungszweck ist variabel und in der Regel ist eine Beantragung völlig unproblematisch. Die Bank benötigt die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate als Nachweis eines ungekündigten Beschäftigungsverhältnisses. Anhand dieser wird eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellt, in dieser werden alle monatlichen Kosten den Einnahmen gegenübergestellt.

                  Daraus ergibt sich ein frei verfügbares Einkommen, aus dem die Kreditrate gezahlt werden muss. Bei einer zufriedenstellenden Kostenrechnung und einer positiven Schufaauskunft ist grundsätzlich von einer Bewilligung des Kredites auszugehen. Oftmals kann der Kreditnehmer schon am gleichen oder am nächsten Tag über den Betrag verfügen.

                  In bestimmten Fällen, wenn die Bank die Kreditvergabe als riskant einstuft, kann die Stellung weiterer Sicherheiten erforderlich werden. Das ergibt sich in der Regel bei einer Kontaktaufnahme mit der Bank und ist abhängig vom Einzelfall.

                  zum Kreditvergleich und Rechner gelangen Sie hier » »

                  Bei einem alleinigen Kreditnehmer kann die Beibringung eines Bürgen erforderlich werden. Die Bank prüft die persönlichen Vermögensverhältnisse des Bürgen, seine Einkünfte werden aber nicht in die monatliche Einnahmen-Ausgabenrechnung mit einbezogen. Gegebenenfalls ist auch die Abtretung einer Lebensversicherung oder der Abschluss einer Restschuldversicherung denkbar. Gerade bei einem alleinigen Verdiener ist der Abschluss einer Restschuldversicherung sinnvoll, denn im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit wird die restliche Kreditsumme von der Versicherung übernommen.

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