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                  Kredit für Teilzeitarbeiter

                  Von Ralph Gönner

                  Teilzeitarbeiter haben ein deutlich geringeres Einkommen als ein Vollzeitverdiener. Steht eine größere Anschaffung ins Haus, so ist es für einen Teilzeitbeschäftigten in der Regel nicht möglich, als Alleinunterzeichner einen Kredit zu bekommen. Handelt es sich um einen vergleichsweise niedrigen Kreditbetrag, der in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen steht, so kann natürlich auch ein Teilzeitbeschäftigter einen Kredit erhalten. Das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an und wird von der Bank entsprechend geprüft.

                  Zur Kreditbeantragung benötigt die Bank die letzten drei Gehaltsnachweise. Außerdem muss die Schufa des Antragstellers sauber sein und darf keine negativen Merkmale aufweisen. Anhand der Einkommensnachweise erstellt die Bank gemeinsam mit dem Kunden eine monatlich Einnahmen- Ausgabenrechnung. Nach Abzug aller monatlichen Ausgaben verbleibt ein frei verfügbares Einkommen. Wenn aus diesem Betrag die Kreditrate gezahlt werden kann, steht einer Kreditbewilligung in der Regel nichts entgegen.

                  In Fällen von Teilzeitarbeitern wird häufig die Unterschrift eines Mitverpflichteten notwendig. Ist der Kreditnehmer verheiratet, so ist das in der Regel der Ehegatte. Bei zwei Unterschriften auf dem Kreditvertrag werden auch beide Einkommen in die monatliche Budgetrechnung mit einbezogen, so dass ein größerer finanzieller Spielraum besteht.

                  Grundsätzlich ist es auch möglich, statt eines Mitunterzeichners einen Bürgen beizubringen. Die Bank wird nach Prüfung der Einkommensunterlagen hierzu üblicherweise Vorschläge unterbreiten. Unterschied bei einem Bürgen ist, dass das monatliche Einkommen des Bürgen zwar überprüft wird, aber nicht in die monatliche Einnahmen- Ausgabenrechnung mit einbezogen wird.

                  zum Kreditvergleich und Rechner gelangen Sie hier » »

                  Eventuell kann auch die Stellung weiterer Sicherheiten wie die Abtretung eines Bausparvertrags oder eines Sparguthabens notwendig werden. Auch der Abschluss einer Restschuldversicherung wird oftmals von den Banken gefordert. Gerade bei Teilzeitbeschäftigten kann die Absicherung einer eventuellen Arbeitslosigkeit durchaus sinnvoll sein. In diesen Fällen springt dann die Restschuldversicherung zur Begleichung der restlichen Kreditsumme ein.

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