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                  Kredit für die künstliche Befruchtung

                  Von Ralph Gönner

                  Paare, die sich schon seit langem ein Kind wünschen, entscheiden sich oft für eine künstlich Befruchtung. In bestimmten Fällen werden derzeit rund 50 Prozent von der Krankenkasse übernommen. Wer nicht unter die Kriterien der Krankenkassen fällt und sich den ersehnten Wunsch dennoch erfüllen möchte, muss die künstliche Befruchtung selbst bezahlen. Und selbst Paare, die den Zuschuss der Krankenkasse erhalten, müssen für die andere Hälfte der Behandlung selbst aufkommen.

                  Da nicht immer davon auszugehen ist, dass die Befruchtung im ersten Anlauf klappt, kann es sein, dass Weitere folgen. Bei maximal drei Versuchen beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten. Wenn Paare ihre Ersparnisse aufgebraucht haben, bietet sich in diesen Fällen durchaus die Aufnahme eines Kredites für die künstliche Befruchtung an.

                  Der Verwendungszweck ist dabei frei, so dass Paare auch nicht angeben müssen, wofür sie das Geld verwenden wollen. Es handelt sich dabei um ein sehr sensibles Thema, das viele sicher nicht mit einem Außenstehenden besprechen möchten.

                  Zur Aufnahme des Kredites genügt in der Regel die Vorlage der letzten drei Gehaltsabrechnungen. Voraussetzung ist, dass mindestens einer der Kreditnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Anhand der monatlichen Ein- und Ausgaben wird das frei verfügbare Monatseinkommen ermittelt. Wenn die Kreditrate aus diesem Betrag aufgebracht werden kann und auch die Schufaabfrage positiv verläuft, steht einer Kreditzusage seitens der Bank grundsätzlich nichts im Wege.

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                  In bestimmten Fällen verlangen Banken zusätzliche Sicherheiten. Das kann beispielsweise die Abtretung einer vorhandenen Lebensversicherung oder anderer Guthaben sein. In vielen Fällen ist auch der Abschluss einer Restschuldversicherung sinnvoll. Gerade wenn der Kinderwunsch in Erfüllung geht und einer der Partner zu Hause beim Nachwuchs bleibt, sollte das Risiko des Verdienstausfalls bei einem Alleinverdiener abgesichert werden. Im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit übernimmt die Restschuldversicherung die restliche Kreditsumme.

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