Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

Kredit für die Hochzeit
Von Ralph Gönner
Die Hochzeit soll der schönste Tag im Leben eines jeden Paares werden. Viele haben schon von Kindesbeinen an eine ganz klare Vorstellung von dem Schritt in die Zweisamkeit. Manch einer träumt von einer großen Reise um dann in Las Vegas zu heiraten. Wieder andere planen ein großes Fest mit Freunden und Familie bei dem es an nichts fehlen soll.
Diese Vorhaben schneiden ein großes Loch in den Geldbeutel und oft reichen die Ersparnisse gerade noch junger Leute nicht aus um den Traum zu finanzieren. Warum also nicht einen Kredit für die Hochzeit aufnehmen?
Bei Ratenkrediten ist der Verwendungszweck frei und oft kann schon am Tag der Kreditzusage über das Geld verfügt werden. Die Kreditsumme kann ganz dem eingeplanten Budget angepasst werden und der großen Party steht nichts mehr im Weg.
Zur Bewilligung des Kredites verlangen die Banken in der Regel die Vorlage der letzten drei Gehaltsnachweise. Ein regelmäßiges Einkommen ist Voraussetzung für die Aufnahmen eines Kredites. Bei Beantragung des Kredites wird geprüft, ob die anfallende Kreditrate aus dem Einkommen getragen werden kann.
zum Kreditvergleich und Rechner gelangen Sie hier » »
Bei einem Kredit für die Hochzeit werden wahrscheinlich beide Partner den Kreditvertrag unterzeichnen. So kann sich der Abschluss einer Restschuldversicherung durchaus lohnen. Denn wenn das Einkommen des Hauptverdieners aus Gründen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit wegfallen sollte, springt die Versicherung ein und übernimmt die restliche Kreditsumme.
Gerade zur Absicherung des Partners ist diese Versicherung sehr sinnvoll. Alternativ kann bei Gründung einer Familie natürlich auch über den Abschluss einer Lebensversicherung nachgedacht werden. So wird bereits der Grundstein für die spätere Vorsorge gelegt.
Bei allgemeinen Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird hier veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.
Beachten Sie: Rechtsberatung und Beantwortung von Vertragsfragen sind von dem Service ausgeschlossen.