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                  Kredit für die Heizung

                  Von Ralph Gönner

                  Hausbesitzer können ein Lied davon singen. Wer Eigentum besitzt, der hat mehr oder weniger häufig auch Reparaturen durchzuführen, um dem Wert der Immobilie zu erhalten. Kleinere Maßnahmen können dabei aus dem Ersparten finanziert werden, bei größeren Vorhaben bietet sich oft die Aufnahme eines Kredites an.

                  Wenn die Heizungsanlage erneuert werden soll, kann schnell eine größere Summe zustande kommen. In vielen Fällen lohnt es sich aber nicht, dafür einen Baukredit aufzunehmen, da dies in der Regel nicht ohne Grundschuldeintragung möglich ist. Und dafür sind die Kosten einer neuen Heizung doch vergleichsweise niedrig, so dass sich möglicherweise der Aufwand für eine Baufinanzierung nicht lohnt.

                  Eine Alternative wäre die Finanzierung über ein Bauspardarlehen. Dazu ist aber die Zuteilungsreife eines vorhandenen Bausparvertrages Voraussetzung. Geht die Heizung kaputt, so ist eine schnelle Reparatur von Nöten, wenn der Eigentümer nicht im Winter mit kalten Füßen dasitzen möchte. Und so ist das Abwarten auf den zuteilungsreifen Bausparvertrag wenig sinnvoll.

                  Ein Ratenkredit kann schnell und unkompliziert abgewickelt werden und meistens kann der Kreditnehmer noch am gleichen Tag über die Kreditsumme verfügen. Bei Beantragung muss ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden. Üblicherweise geschieht dies durch Vorlage der letzten drei Gehaltsnachweise. Mittels einer Einnahmen-Ausgabenrechnung wird geprüft, ob die monatliche Kreditrate aus dem Einkommen getragen werden kann. Ist die Schufaabfrage auch positiv, so steht einem Kredit für die neue Heizung grundsätzlich nichts im Wege.

                  zum Kreditvergleich und Rechner gelangen Sie hier » »

                  In bestimmten Fällen kann über die Bank ein zinsgünstiges Darlehen der KfW beantragt werden. Das gilt vor allem, wenn der Einbau der Heizung mit weiteren Energiesparmaßnahmen einhergeht. Das wird durch günstige Darlehen von der Bundesregierung besonders gefördert. Oftmals können die Heizungsfirmen Auskunft über Fördermöglichkeiten geben.

                  In bestimmten Fällen kann die Bank die Stellung weiterer Sicherheiten zur Absicherung des Darlehens verlangen. Dies kann durch die Mitunterzeichnung eines Bürgen oder beispielsweise die Abtretung eines Sparguthabens oder einer Lebensversicherung geschehen.

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