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                  Kredit für Franchise

                  Von Ralph Gönner

                  Franchise ist ein idealer Weg, um sich selbständig zu machen und auf eigenen Beinen zu stehen. Die Idee ist eigentlich ganz einfach, das Produkt und das Vermarktungskonzept sind schon vorhanden und erfolgreich erprobt. Der Franchise-Nehmer kann nun das Recht erwerben, das entsprechende Produkt oder die entsprechend Dienstleistung zu vermarkten.

                  Am Anfang dieses Vorhabens steht die Finanzierung. Ein schlüssiges Konzept und eine detaillierte Planung sind dabei unerlässlich. Die Finanzierung des bereits erfolgreichen im Markt eingeführten Konzepts des Franchise-Gebers kann durch einen Kredit finanziert werden.

                  Hierzu werden Kredite für Existenzgründer angeboten. Dazu muss der Kunde einen schlüssigen Businessplan vorlegen. Aus diesem sollte ersichtlich sein, mit welchen Umsätzen zu rechnen ist und wie die Erfolgsaussichten für das geplante Unternehmen sind. Die Bank wird danach entscheiden, ob und in welcher Höhe der Kredit gewährt wird.

                  Für den Kunden ist es also empfehlenswert, den Businessplan mit einem kompetenten Berater zu erstellen, da das Konzept Dreh- und Angelpunkt des Unternehmens ist.

                  Der Bund fördert den Aufbau einer eigenen Selbständigkeit mit Darlehen der KfW. Hier kann der Kunde im Rahmen verschiedener Fördermöglichkeiten zinsgünstige Darlehen erhalten, die in den Rückzahlungsmodalitäten ganz auf eine Existenzgründung abgestellt sind. So gibt es einigen Kreditmodellen beispielsweise die Möglichkeit, am Anfang der Laufzeit tilgungsfreie Jahre in Anspruch zu nehmen und so die anfänglichen Kosten zu senken. Die Abwicklung des KfW-Darlehens kann über die kreditgebende Bank erfolgen.

                  zum Kreditvergleich und Rechner gelangen Sie hier » »

                  Üblicherweise genügt bei einem Kredit für Franchise zur Kreditgewährung die Vorlage eines schlüssigen Konzeptes. Sieht die Bank einen erhöhten Sicherheitsbedarf, so wird eventuell die Beibringung weiterer Sicherheiten verlangt. In diesem Bereich kann das beispielsweise die Sicherungsübereignung der Geschäftseinrichtung oder des Geschäftsfahrzeugs sein. Denkbar ist auch die Beibringung eines Bürgen oder die Abtretung vorhandenen Sparguthabens. Gemeinsam mit der Bank wird sich hier die beste Lösung für den Kunden finden.

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