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Kredit für Fortbildung
Von Ralph Gönner
Die Konkurrenz schläft nicht, das ist gerade im Berufsleben so. Wer beruflich auf dem neuesten Stand bleiben möchte, der sollte sich regelmäßig fortbilden. Oft werden diese Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen. In bestimmten Fällen erhält der Arbeitnehmer eine sogenannte Bildungsprämie vom Staat. Diese Prämie wird in Form eines Bildungsgutscheines gewährt. Übernommen wird für die Weiterbildung die Hälfte der Kursgebühr, maximal 500 Euro.
Wer sich mit dem Gedanken an eine teurere Fortbildung trägt, der muss die Finanzierung sicherstellen. Auf lange Sicht gesehen wird sich eine Weiterbildung beim beruflichen Werdegang sicher auszahlen, auch wenn vorerst einiges investiert werden muss.
Wenn eine Bezahlung aus den Ersparnissen nicht möglich ist, bietet sich für die Fortbildungsmaßnahme die Aufnahme eines Ratenkredites an. Bei einer Kreditgewährung muss der Kunde nachweisen, dass er regelmäßige Gehaltseingänge auf seinem Konto erhält. Kreditinstitute verlangen hierfür die letzten drei Gehaltsabrechnungen.
Darüber hinaus ist eine positive Schufaauskunft erforderlich. Viele Banken gewähren für Ausbildungs- oder Fortbildungskredite besondere Konditionen auch hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten. Hier kann sich ein Vergleich der einzelnen Angebote durchaus lohnen.
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Wenn die Bank einer Kreditvergabe aus bestimmten Gründen an einen alleinigen Kreditnehmer ablehnt, so ist es möglich einen Bürgen für den Kredit zu benennen. Auch beim Bürgen wird die Bank die persönlichen Einkommensverhältnisse prüfen und eine Abfrage bei der Schufa vornehmen.
Alternativ kann der Kredit auch durch weitere Sicherheiten wie beispielsweise die Abtretung einer bestehenden Lebensversicherung oder eines Bausparvertrages abgesichert werden.
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