Der effektive Jahreszins – Entscheidender Faktor, um Kredite zu vergleichen
Von Jennifer Gregorian
Viele Anbieter werben mit preiswerten Krediten, beginnend bei einer Verzinsung ab ca. 3%. Doch meistens ist dabei ausschließlich der Nominalzins angegeben, der nur einen Bruchteil aller anfallenden Kosten wiedergibt.
Der Nominalzins
Dieser Zins beinhaltet nur die reinen Kreditkosten, d. h. die Zinsen, die bei der aufgenommenen Kreditsumme für die vorgesehene Laufzeit auszurichten sind. Nicht berücksichtigt werden hierbei die Kreditnebenkosten, die Verrechnungsmethode des jeweiligen Finanzdienstleisters sowie andere eventuell anfallende Kosten.
Der Effektivzins
In der Regel wird die Restschuld bei Darlehen in vorgegebenen Zeitabständen, monatlich, pro Quartal oder jeweils zum Jahresende, verrechnet und nicht nach jeder Tilgungsrate. Demzufolge sind Zinsen für bereits beglichene Schulden zu zahlen. Diese sind einschließlich der nominalen Verzinsung neben anderen Kosten ebenfalls im Effektivzins enthalten.
Der Kreditgeber ist verpflichtet, den effektiven Jahreszins anzuzeigen, um die Vergleichbarkeit der Produkte und die Transparenz zu gewährleisten.
Ein Überblick über generelle Kostenfaktoren im Zusammenhang mit Krediten
- Kreditsumme
- Laufzeit
- Zinsbindungsfrist mit Bezug auf die Darlehensart
- Verwendungszweck des Kredites
- Kreditnebenkosten (u. a. Gutachten, Bearbeitungsgebühren, Provisionen, Vorfälligkeitsentschädigungen und Versicherungen)
- Bonität der Kreditnehmer
- Gestellte Sicherheiten
- Gegenwärtige Wirtschaftslage des betreffenden Staates
- Leitzins
- Aktuelles Zinsniveau und Zinsentwicklung
Kreditberechnung im Hinblick auf den Effektivzins
Sind auch nicht alle möglichen Kosten im effektivem Jahreszins enthalten, so stellt die Effektivzinsformel bislang dennoch die förderlichste Möglichkeit dar, Kredite zu berechnen und zu vergleichen.
Die allgemeingültige Methode zur Berechnung des ungefähren effektiven Jahreszinses lautet: Kreditkosten mal 24 geteilt durch die monatliche Laufzeit plus eins und alles multipliziert mit 100%. Diese Berechungsart eignet sich hauptsächlich für Kredite mit gleich bleibenden Raten. Sie ermöglicht eine Abschätzung der Gesamtkosten und kann von Verbrauchern selbst durchgeführt werden.
Doch Finanzdienstleistungsunternehmen sind gemäß § 492 Absatz 2 Satz 2 BGB dazu verpflichtet, den Effektivzinssatz nach der Preisangabenverordnung (PAngV) auszurechnen und gemäß § 492 Absatz 1 Satz 5 Nr. 5 BGB bei Verbraucherdarlehen stets anzugeben. Dadurch soll eine Manipulation des effektiven Zinssatzes durch eine Kostenverteilung auf verschieden gewichtete Kategorien vorweggenommen werden.
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