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    Sie sind hier: Startseite » Kreditartikel » Minderwertige Kundenberatungen durch Banken

    Minderwertige Kundenberatungen durch Banken erfordern Gesetzesmaßnahmen

    Von Jennifer Gregorian

    Höchst unerfreulich, aber nicht überraschend sind die Testergebnisse zur Bankberatung von Finanztest, dem Magazin der Verbraucherorganisation Stiftung Warentest. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) will nun die Gesetzeslage verschärfen, um Bankkunden zu schützen.

    Test zur Beratungstauglichkeit von Banken

    Zwischen Ende Juli und Anfang August 2009 entnahm Finanztest Stichproben aus 147 Beratungsgesprächen bei 21 Banken, davon sieben Großbanken, neun Sparkassen und fünf Genossenschaftsbanken. Die Tester gaben vor, 30.000 Euro für fünf Jahre bei einer Rendite von vier Prozent sicher anlegen zu wollen, eine Option die aufgrund der schlechten Finanzmarktlage in dem Testzeitraum utopisch war.

    Die Testergebnisse

    Die Erwartungshaltung ging dahin, den Kunden zu vermitteln, dass sie sich zwischen einer hohen Rendite und Sicherheit zu entscheiden hätten. Dies leistete jedoch keine der Beratungen.

    Die Bewertung "gut" erhielt kein Geldinstitut. Testsieger sind hingegen die Commerzbank, die Kreissparkasse Köln und die Berliner Sparkasse mit der Wertung "befriedigend". Mit "mangelhaft" schnitten die BW Bank und die Ostsächsischen Sparkasse ab. Die restlichen Banken erhielten die Note "ausreichend".

    Als außerordentlich "krasse Fehlleistungen" bezeichnet das Magazin darüber hinaus die den Testern unterbreiteten Vorschläge, in ungesicherte Anlagen, wie Zertifikate, Aktien- oder Rohstofffonds, zu investieren. Im Fordergrund stand hierbei selbstverständlich die Provisionssaussicht der Berater. Die Unterlassung der Kundenbefragung gemäß den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes seinen zudem "grobe Nachlässigkeiten".

    Zusammengefasst zeigen die in der Ausgabe 01/2010 von Finanztest veröffentlichten Ergebnisse auf, dass die Institute nichts aus der Krise mit den Lehman Zertifikaten gelernt haben und all ihre Zusicherungen bezüglich einer Optimierung der Beratungsqualität leere Versprechungen waren.

    Konsequenzen

    Nicht nur die Finanzaufsicht (BaFin) befasst sich mit der Misslage, auch Ministerin Aigner, enttäuscht von dem Vorgehen der Banken kurz nachdem über 40 000 Anleger um ihre Ersparnisse gebracht wurden, will nun Gesetze zum Schutz der Verbraucher erlassen, denn "Die jüngsten Fälle eklatanter Falschberatung zeigen: Ohne gesetzliche Regelungen und ohne stärkere Kontrolle geht es nicht", begründete sie ihren Entschluss im Hamburger Abendblatt.

    Freiwillig hätten die Finanzdienstleiter nämlich nichts geändert. Nicht einmal das im Juli von der Ministerin herausgebrachte Produktinformations-Blatt sei von den Instituten mit einer Ausnahme angenommen worden, berichtete sie dem Onlineinformationsportal, VersicherungsJournal. An dieser Stelle trifft sich Aigner mit dem Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen, der von der Politik eine Beendigung der Falsch- und Fehlberatung einfordert.

    Geplant sind laut Stiftung Warentest zum Beginn des neuen Jahres gewissenhafte Protokolle der Beratungsgespräche, die auch den Kunden auszuhändigen sind. Außerdem wurde die Verjährung von Falschberatungen bereits im August 2009 auf mindestens zehn Jahre erhöht.

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