Vollamortisation und Teilamortisation

– Dieser Artikel wird aktuell überarbeitet –

Bei der Vollamortisation wird der Kaufpreis während der Laufzeit des Leasingvertrages vollständig getilgt und das geleaste Gut geht am Ende in das Eigentum des Leasingnehmers über.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bei einem Fahrzeugleasing bestimmte Zubehörteile mit geleast werden, die nach Ablauf des Vertrages in das Eigentum des Leasingnehmers übergehen. Für den Leasingnehmer bedeutet Vollamortisation, dass er während der Laufzeit höhere Raten zahlen muss.

Das Gegenteil zur Vollamortisation ist die Teilamortisation, bei der nur ein bestimmter Teil des geleasten Objektes in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht.

Teilamortisation

Bei einer Teilamortisation amortisiert sich während der Laufzeit des Leasingvertrages nur ein bestimmter Teil des geleasten Gutes.

Der festgelegte Restwert muss im Rahmen der Schlussrate vom Leasingnehmer gezahlt werden. Alternativ geht das geleaste Gut zurück an den Leasinggeber.

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