Dingliche Sicherheiten – Definition

Dingliche Sicherheiten sind Sicherheiten, die als Sachwert vorhanden sind und die Kreditinstitute zur Sicherung von Darlehen verwenden. Zu den dinglichen Sicherheiten zählt die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek auf einem Beleihungsobjekt.

Der Kreditnehmer bleibt zwar Eigentümer des Grundstücks, aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Sicherheit hat das Kreditinstitut aber das Recht, die Zwangsvollstreckung des Objektes zu betreiben, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt.

Bei Aufnahme eines Immobilienkredites ist die Eintragung einer Grundschuld als dingliche Sicherheit obligatorisch.

Weitere dingliche Sicherheiten sind beispielsweise die Verpfändung von Wertpapieren oder Sparguthaben oder die Abtretung bestimmter Forderungen an die Bank. Das kann beispielsweise die Abtretung einer Lebensversicherung an die Bank sein.

Insbesondere bei gewerblichen Finanzierungen kommt häufig auch die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen als dingliche Sicherheit in Frage.

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