Kreditvertrag – was steht drin?

Aktualisiert: 15. Mai 2017 | Redaktion
Ein Kreditvertrag wird schriftlich zwischen der Bank und dem Kreditnehmer vereinbart. Eine Ausnahme sind Dispokredite. Diese werden meist formlos eingeräumt.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Angezeigt werden nur Anbieter, mit denen eine Provisionsvereinbarung besteht. Aufgrund von tagesaktuellen Konditionsänderungen und leicht variierenden Berechnungsarten können sich die Raten- und Zinswerte unserer Kreditsuchmaschine von den tatsächlichen Raten und Zinsen der jeweiligen Anbieter unterscheiden. Teilnehmende Vergleichsportale und Banken.

Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf Immobilienfinanzierungen und Anschaffungsdarlehen, wie zum Beispiel Ratenkredite für das neue Auto oder die neue Küche.

Einen Unterschied zwischen den Begriffen Darlehen und Kredit gibt es nicht wirklich. Im Sprachgebrauch wird das Wort Darlehen meist für höhere Summen verwendet.

Welche Vereinbarungen enthält der Kreditvertrag?

1. Kreditnehmer und Kreditgeber (Bank)

2. Höhe des Darlehens und das Datum der Auszahlung
Kredite werden meist in einer Summe ausgezahlt. Bei einer Immobilienfinanzierung können jedoch Teilauszahlungen je nach Baufortschritt vereinbart werden.

3. Verwendungszweck
Der Kreditnehmer muss bei größeren Darlehen der Bank immer angeben, für was er das Geld benötigt. Dies wird im Kreditvertrag eingetragen.

4. Konditionen: Zinssatz und Laufzeit
Im Kreditvertrag steht, zu welchem Zeitpunkt die Zinsberechnung erfolgt (z.B. „Die Zinsen werden berechnet aus dem Darlehenssaldo jeweils zum 30. des vorherigen Kalendervierteljahres“) und wann die Zinsen fällig sind, d.h. gezahlt werden müssen (z.B. „Die Zinsen sind fällig am 30. eines jeden Kalendervierteljahres.“).

Der Zinssatz ist bei Darlehen meist für eine bestimmte Zeit festgeschrieben. Bei Immobilienfinanzierungen ist dies häufig für zehn Jahre der Fall. Während dieser Zeit darf der Zins nicht verändert und das Darlehen gewöhnlich auch nicht gekündigt werden.

Es gibt auch einen variablen Zinssatz. Für diesen wird festgelegt, zu welchem Datum und bei welchen Bedingungen sich der Satz ändert.

5. Kosten
Zu den Kosten eines Kredits zählt das Bearbeitungsentgelt. Bei der Finanzierung von Immobilien können Wertermittlungskosten sowie eine Bereitstellungsprovision hinzukommen.

Der Bau von Immobilien ist meist nach Baufortschritt zu bezahlen. Das Darlehen wird somit in Teilen ausgezahlt.

Im Kreditvertrag werden dann zum Beispiel 0,25 Prozent pro Monat für den zu einem bestimmten Datum noch nicht ausgezahlten Betrag vereinbart.

Für viele Kredite wurde in der Vergangenheit eine Kontoführungsgebühr oder ein Verwaltungskostenbeitrag verlangt und im Kreditvertrag aufgenommen. Diese Kontogebühren für Darlehen sind nicht mehr zulässig.

Wenn das Kreditinstitut den Abschluss einer Restschuldversicherung als Bedingung für den Kredit stellt, muss der Beitrag im Kreditvertrag erfasst werden. Die Notwendigkeit der Versicherung sollte jedoch vor Abschluss kritisch geprüft werden.

6. Effektiver bzw. anfänglich effektiver Jahreszins
In den effektiven Jahreszins müssen alle Kosten (mit Ausnahme der Bereitstellungszinsen) eingerechnet werden. Bei variablen Zinssätzen ist der anfänglich effektive Jahreszins anzugeben. Die Angabe des Effektivzinses ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur mit ihm ist es möglich, Kredite miteinander zu vergleichen.

7. Darlehensrückzahlung
In jedem Kreditvertrag sind Vereinbarungen zur Rückzahlung getroffen. Für endfällige Darlehen erfolgt die Rückzahlung am Ende der Zinsfestschreibung in einer Summe.

Tilgungsdarlehen werden jedes Jahr mit einem identischen Betrag zurückgezahlt. Zusätzlich erfolgt eine Zinszahlung. Die monatlichen Raten sind somit schwankend und fallen mit zunehmender Darlehenstilgung leicht ab. Für Annuitätendarlehen werden dagegen gleichhohe Raten, die einen Zins- und Tilgungsanteil enthalten, gezahlt.

8. Gesamtbetrag
Der Gesamtbetrag beinhaltet alle vom Darlehensnehmer zu leistenden Teilzahlungen einschließlich Tilgung, Zinsen und Kosten.

9. Sicherheiten
Je nach Höhe des Darlehens und der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers verlangt die Bank Sicherheiten. Diese sind abhängig vom Verwendungszweck. Bei Immobilien ist dies eine Hypothek oder Grundschuld (Gegebenenfalls wird ergänzend eine Zweckerklärung vereinbart). Bei einem Darlehen für ein neues Auto, wird dieses häufig der Bank sicherungsübereignet. Sicherheiten können zudem die Abtretung von Lohn oder Lebensversicherung sowie eine Bürgschaft sein. Ein Kredit ohne Sicherheiten ist ein Blanko-Kredit.

10. Weitere Darlehensbedingungen
Unter anderem können Sondertilgungen vereinbart oder ausgeschlossen werden.

11. Schufa-Klausel
Eine Schufa-Klausel ist im Kreditantrag enthalten und dient zur Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der Kreditnehmer muss ihr zustimmen, um den Kredit zu erhalten. Die Bank meldet die Kreditaufnahme dann der Schufa.

12. Widerrufsbelehrung
Eine Widerrufsbelehrung darf in keinem Kreditvertrag mit einer Bank fehlen. Sie muss vom Kreditnehmer separat unterschrieben werden. Sie sichert dem Kreditnehmer die Möglichkeit zu, den Kredit innerhalb von einer Woche nach der Unterschrift der Widerrufsbelehrung schriftlich zu widerrufen.