Bonitätsunterlagen – Definition

Zu den Bonitätsunterlagen zählen die Unterlagen über die persönlichen Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers. Die Banken lassen sich üblicherweise Gehaltsabrechnungen oder auch Steuerbescheide vorlegen.

Auch Nachweise über vorhandenes Vermögen oder Lebensversicherungen können zu den Bonitätsunterlagen zählen. Wenn bereits Kredite bestehen, ist es sinnvoll, auch hierüber entsprechende Nachweise vorzulegen, denn diese Verbindlichkeiten müssen in einer monatlichen Einnahmen- Ausgabenrechnung berücksichtigt werden.

Ist der Darlehensnehmer selbständig, so benötigen die Banken Einnahmen- Überschussrechnungen und Jahresabschlüsse sowie gegebenenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister und eine Kopie des Gesellschaftsvertrages.

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