Bereitstellungszinsen – Definition

Wird ein Darlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausgezahlt, so berechnen die Banken Bereitstellungszinsen auf den nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag. Das Kreditinstitut hält den Kredit bereit, erhält aber keine Zinsen, wenn noch nicht ausgezahlt wurde.

Um diesen Verlust zu kompensieren, werden dem Kunden die Bereitstellungszinsen in Rechnung gestellt. Dabei können die Zeitpunkte, ab denen Bereitstellungszinsen berechnet werden, erheblich variieren und es sind Zeiträume von sechs Wochen bis zu zwölf Monaten möglich.

Gerade wenn Darlehen nicht in einer Summe ausgezahlt werden, können die Bereitstellungszinsen zu einem nicht unerheblichen Kostenfaktor werden. Diese belaufen sich im Schnitt auf 0,25 Prozent pro Monat und sind nicht im Effektivzins enthalten.

Besonders bei Neubauten kann diese Problematik zum Tragen kommen, etwa wenn Bauverzögerungen eintreten. Insbesondere bei Neubauvorhaben empfiehlt es sich daher für Kunden, in einen Konditionsvergleich von Baufinanzierungen auf jeden Fall auch die Höhe und den Beginn der Bereitstellungszinszahlungen einzubeziehen.

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