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                  Krankenzusatzversicherung

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater


                  Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung kann der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich gesteigert werden.

                  Mit der Zusatzversicherung können die Lücken geschlossen werden, um die Eigenbeteiligung an den Kosten medizinischer Versorgung, beispielsweise für Zahnersatz, zu reduzieren oder im günstigsten Fall sogar auszuschließen.

                  Es ist für Kassenpatienten durch den Abschluss verschiedener Krankenzusatzversicherungen möglich, den Leistungsumfang eines privat Versicherten zu erreichen:

                   

                  • Zahnzusatzversicherung
                    mit prozentualen Erstattungen für Zahnersatzmaßnahmen und Materialkosten, die den Eigenanteil deutlich reduzieren und beim zu verwendenden Material mehr Spielraum lassen.
                  • Auslandskrankenversicherung
                    da nur mit wenigen europäischen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
                  • Ambulante Zusatzversicherung
                    speziell für Sehhilfen und Hörgeräte sowie anderer Hilfsmittel.
                  • Krankenhaus Zusatzversicherung
                    im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt-Behandlung. Der Klassiker.
                  • Heilpraktiker Zusatzversicherung
                    die ambulante Zusatzversicherung für Behandlungen durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren.
                  • Krankenhaustagegeldversicherung
                    die für jeden Tag eines stationären Aufenthaltes ein vereinbartes Tagegeld auszahlt, mit dem sich z.B. die Zuzahlung oder die Bereitstellungsgebühren für Telefon/TV bezahlen lassen.
                  • Krankentagegeldversicherung für Selbständige
                    zur Abdeckung der finanziellen Folgen von Arbeitsunfähigkeit.
                  • Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer
                    deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt und die dadurch eine Einkommenslücke bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit haben.
                  • Optionstarife, die einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung erleichtern, da keine neue Gesundheitsprüfung erfolgt und selbst bei ungünstiger Entwicklung der gesundheitlichen Verhältnisse keine finanziellen Beitragsnachteile entstehen. Optionstarife gibt es in zwei Varianten, entweder als Bestandteil einer bestimmten Zusatzversicherung, oder als flexible Kombination zu einer frei wählbaren Art der Zusatzversicherung.

                  Weitere Zusatzversicherungen

                  • Brillen-Versicherung
                  • Hörgeräte-Versicherung

                  Krankenzusatzversicherungen der GKV

                  Das Angebot umfasst zur Zeit folgende Wahltarife, die zum einen von den Krankenkassen verpflichtend bereit gehalten werden müssen und zum anderen, bei denen es den Krankenkassen selbst überlassen wird, ob sie die Tarife freiwillig anbieten:

                  Gesetzliche Krankenversicherung - Wahltarife (Pflicht)

                  • Integrierte Versorgung, durch Vernetzung wird die Behandlungen deutlich verbessert und Mehrfach-Untersuchungen vermieden.
                  • Hausarzttarif, die umfassenden Versorgungsmöglichkeiten durch den Allgemeinmediziner erspart häufig teurere Facharztbehandlungen. Finanzielle Vorteile in Form von Beitragsrückerstattung oder Befreiung von Zuzahlungen für die Versicherten.
                  • Strukturierte Behandlungsprogramme speziell für chronisch Kranke verbessern die Versorgung durch regelmäßige Kontrolle und speziell abgestimmte Therapiemaßnahmen.
                  • Spezielle ambulante Versorgungsformen, z. B. in der Prävention, oder bei bestimmten Krankheitsbildern.
                  • Krankengeld-Tarif, speziell für Versicherte ohne Krankengeldanspruch.

                  Seit dem 01.07.2009 besteht für Selbständige und Freiberufler wieder ein Anspruch auf Krankengeld. Der Wahltarif "Krankengeld" muss daher nicht mehr notwendigerweise abgeschlossen werden.

                  Gesetzliche Krankenversicherung - Wahltarife (freiwillig)

                  • Selbstbehalt-Tarif speziell für Versicherte, die einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen und dafür eine Beitragsrückerstattung erhalten.
                  • Kostenerstattungs-Tarif für Versicherte, die einem Privatpatienten gleichstellt sein wollen.
                  • Tarif für besondere Therapien, der alternative oder auch homöopathische Behandlungsmethoden einschließt.

                  Nicht jede Krankenkasse hält bereits sämtliche Wahltarife zum Abschluss bereit. Gerade im Bereich der freiwilligen Angebote besteht laut Gesetz keinerlei Verpflichtung. Im Gegensatz dazu ist das Bereithalten der "Pflicht"-Tarife für alle Krankenkassen bindend.

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