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Krankenversicherung: Tipps, Recherchen & Meinungen
Verfassungsklage der PKV abgewiesen
10.06.2009 Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde von 29 PKV-Unternehmen und 3 Privatversicherten als unbegründet verworfen. Sowohl Assekuranz als auch die Versicherten hatten gegen weite Teile der letzten Gesundheitsreform geklagt.
Im Einzelnen ging es um:
- den Basistarif und seine negativen Auswirkungen für die PKV-Branche,
- die Portabilität der Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des privaten Krankenversicherers,
- den erschwerten Übertritt für Arbeitnehmer zur privaten Krankenversicherung durch die Maßgabe, die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschreiten zu müssen,
- die Wahltarife, die die gesetzlichen Krankenkassen seit in Kraft treten der Gesundheitsreform anbieten dürfen und
- den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen, mit dem sich die Krankenkassen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Der erste Senat des höchsten deutschen Gerichts kam zu der Ansicht, dass die Gesundheitsreform auch in diesen von der PKV als kritisch bewerteten Teilen mit der Verfassung vereinbar ist. Die Bundesgesundheitsministerin begrüßte das Urteil und fühlt sich in ihrem Handeln bestätigt.
Es besteht nun Rechtssicherheit darüber, dass alle Neuerungen, die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt wurden verfassungskonform sind, auch wenn die gesamte PKV-Branche jetzt heulend in Ecke steht und sich fragt, wie das geschehen konnte.
Eigentlich ist die Entscheidung gar nicht so überraschend, denn bereits in der mündlichen Verhandlung im Dezember vergangenen Jahres wurde die PKV abgewatscht. Die beiden eingeladenen Sachverständigen Bert Rürup und Professor Ulrich Meyer beklagten sich darüber, dass mit nachprüfbarem Zahlenmaterial gegeizt werde und stuften die Prognosen der PKV als gewagt ein.
Wenn es tatsächlich um die Existenz geht, wie es von einigen PKV-Chefs so drastisch formuliert wurde, dann sollte doch alles getan werden, um eine derartige Gefahr abzuwehren. Es sollte die erste Pflicht sein, entsprechend belastbare Zahlen vorzulegen.
Anscheinend ist es aber wichtiger, dass keiner einen Einblick in die internen Geschäftspraktiken erhält, als das eigene Überleben.