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Krankenversicherung: Tipps, Recherchen & Meinungen
Besonderes Rückkehrrecht GKV Schwerbehinderte
01.10.2009 PKV-Versicherte, die chronisch krank sind oder unter einer Schwerbehinderung leiden, haben Anspruch auf einen Schwerbehinderten-Ausweis, sofern der Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt.
Durch den Schwerbehinderten-Ausweis können privat Krankenversicherte einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse stellen. Dieses Sonderrecht gilt nur für einen Zeitraum von drei Monaten ab Feststellung der Schwerbehinderung.
Obwohl die Aufnahme für Schwerbehinderte an die Bedingung geknüpft ist, dass ein Angehöriger innerhalb der letzten fünf Jahre für mindestens drei Jahre gesetzlich versichert gewesen sein muss, hat er auch einen Anspruch auf Aufnahme, wenn er diese Voraussetzung aufgrund seiner Behinderung nicht erfüllen kann.
Bei unseren Recherchen haben wir feststellen müssen, dass manche Krankenkassen die Aufnahme vor allem älteren Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Schwerbehinderung verweigern können. Krankenkassen dürfen in ihren Satzungen eine Altersgrenze festlegen, bis zu welchem Lebensalter Schwerbehinderte aufgenommen werden. Durch eine niedrige Altersgrenze wird dieses Sonderrecht ausgehebelt.
Wir haben für Sie eine Tabelle bereitgestellt, die zeigt, mit welchen Altersbeschränkungen die Krankenkassen den Zugang für Schwerbehinderte erschweren, die von Ihrem besonderen Aufnahmerecht Gebrauch machen wollen. Verbraucherfreundlich sind nicht alle.
Download -> Übersicht Sonderzugangsrecht der Krankenkassen
Auch bei den Krankenkassen ist nicht immer alles Gold, was glänzt und ein Blick in die Satzung, bevor die Beitrittserklärung ausgefüllt und abgesendet wird, ist sicherlich nicht verkehrt.
Leider ist es uns nicht gelungen die Satzungen jeder Krankenkasse einzusehen, denn nicht alle stellen Ihre Satzung auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Überall dort, wo wir keinen entsprechenden Hinweis finden konnten, haben wir das mit einem Fragezeichen markiert.
Kommentare zu Besonderes Rückkehrrecht GKV Schwerbehinderte
Arznei-Ausgaben der Krankenkassen gesunken
Schmidt und Krankenkassen streiten sich weiter
Entschuldung der Krankenkassen beschlossen
Krankenkassen im Plus und erwarten höhere Beiträge
Krankenkassen zahlen weiterhin Vollnarkosen beim Zahnarzt
250 Krankenkassen sind zuviel
2011-02-10, 15:14
Harald Hägle
MfG Harald Hägle
2011-02-11, 10:17
Arbeitsgemeinschaft Finanzen
Auch uns ist keinerlei Einschränkung bekannt, die die Aufnahme von Schwerbehinderten aufgrund einer zeitlichen Befristung der anerkannten Schwerbehinderung verhindere, bzw. durch eine Krankenkasse abgelehnt werden kann.
Wir weisen aber vorsorglich darauf hin, dass speziell in diesem Punkt keine Rechtssicherheit herrscht.
2011-07-22, 15:00
Gruber
MFG. G.