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Krankenversicherung: Tipps, Recherchen & Meinungen
Basistarif-versicherte Hartz IV-Empfänger nun um mindestens 155 EUR monatlich reicher
07.10.2009
Eine gute Nachricht für alle Hartz IV-Empfänger, die im Basistarif der PKV versichert sind.
Das Sozialgericht in Gelsenkirchen hat am 02.10.2009 durch Eilbeschluss (S 31 AS 174/09 ER) entschieden, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II-Leistungen, die im Basistarif versichert sind durch die bislang unzureichende Übernahmeregelung in §12 Absatz 1c des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) systemwidrig belastet werden. Das sei mit dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar.
Durch die Gesundheitsreform 2007 werden PKV-Versicherte, die Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben nicht mehr automatisch versicherungspflichtig, sondern bleiben privat versichert.
Eine volle Übernahme der Kosten für die Beiträge des Basistarifs war bisher nicht üblich und so entstand eine Lücke, von mindestens 155,00 EUR monatlich, die die Betroffenen aus dem Regelsatz aufbringen mussten. Das führte häufig zu Zahlungsverzug und der Versicherungsschutz ruhte. Nur in akuten Fällen wurden die Kosten für medizinische Leistungen übernommen. Aufgrund der Beitragsrückstände sahen sie sich zudem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die Krankenversicherer ausgesetzt.
Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat mit seiner Entscheidung nun die PKV-Versicherten den freiwillig GKV-Versicherten in diesem Zusammenhang gleichgestellt, deren Beiträge ohne Begrenzung in voller Höhe übernommen werden, entsprechend der Regelung im §26 Absatz 2, Nummer 2, SGB II.
Damit herrscht zumindest in diesem Punkt etwas mehr soziale Gerechtigkeit in diesem Land.
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