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Wechsel der Krankenversicherung
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Beim Wechsel in der Krankenversicherung muss man grundsätzlich zwischen vier verschiedenen Wechselmöglichkeiten unterscheiden:
Wechsel von der GKV zur PKV
Prinzipiell können nur freiwillig versicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ihre Mitgliedschaft beenden, um zu einem PKV-Anbieter zu wechseln.
Ordentliche Kündigung
Eine freiwillige Mitgliedschaft kann man durch die Kündigung auf das Ende des übernächsten Monats beenden. Sie muss schriftlich erfolgen.
Sonderkündigungsrecht wegen Zusatzbeitrag
Sollte die Krankenkasse mit dem zugewiesenen Betrag aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen und deshalb einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt auch in diesem Fall zwei Monate. Nach erfolgter Kündigung darf der Zusatzbeitrag von der Krankenkasse nicht erhoben werden.