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Wechsel in der Krankenversicherung: Wechsel von der PKV zur GKV
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Beim Wechsel in der Krankenversicherung muss man grundsätzlich zwischen vier verschiedenen Wechselmöglichkeiten unterscheiden:
Wechsel von der PKV zur GKV
Die Rückkehrmöglichkeiten in die Gesetzliche Krankenversicherung sind eingeschränkt. Generell kann man bei eintretender Versicherungspflicht zurück in eine gesetzliche Krankenkasse.
Versicherungspflicht liegt vor:
- Bei Aufnahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses mit einem Gesamteinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze.
- Wenn das Gesamteinkommen bei abhängigen Beschäftigungsverhältnissen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, beispielsweise durch: Anheben der Versicherungspflichtgrenze, Änderung des Arbeitsverhältnisses und der damit verbundenen Vergütung (z. B. Änderung in ein Teilzeit-Verhältnis) oder Wechsel des Arbeitgebers.
- Bei Arbeitslosigkeit, für die gesamte Dauer des Bezugs von Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld. Ausnahme: Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit ist der Versicherte bereits mindestens seit fünf Jahren PKV-versichert und mindestens 55 Jahre alt, dann entsteht keine Versicherungspflicht in der GKV. Der Versicherte bleibt bei der PKV.
Bei einem Wechsel von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung gehen sämtliche bisher angesammelten Alterungsrückstellungen verloren. Sollte der Wechsel nur vorübergehend sein, so ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ratsam, um die Rechte aus dem PKV-Vertrag zu konservieren.
Den Eintritt der Versicherungspflicht kann man auch durch einen Befreiungsantrag verhindern. Dieser Schritt hat allerdings weitreichende Folgen, die vorher umfassend bedacht werden müssen.
2011-04-20, 16:56
Horst Ulmer