Private Pflegezusatzversicherung
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind bei weitem nicht ausreichend und stellen lediglich eine Grundversorgung dar. So kostet ein Platz in einem Pflegeheim für einen Schwerst-Pflegebedürftigen zur Zeit zwischen 2.800 € und 3.500 € monatlich.
Aus der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen in der Pflegestufe III nur Leistungen in Höhe von 1.510 €, in Härtefällen 1.825 € zur Verfügung. Daraus ergibt sich Versorgungslücke von mindestens 1.290 € bis 1.990 € monatlich. Bei Härtefällen kann sie um 315 € geringer ausfallen.
Durch Pflegezusatzversicherungen kann die Versorgungslücke verringert und der Leistungsumfang erheblich gesteigert werden. Darüber hinaus wird durch die Erweiterung der Vorsorge für den Pflegefall, das eigene und das Vermögen von Angehörigen gesichert.
| Leistungen ab 01.01.2010 | Häusliche Pflege | Häusliche Pflege | Stationäre Pflege |
|---|---|---|---|
| Pflegestufe | Pflegegeld (durch die Familie) |
Pflegesachleistung (durch Pflegedienst) |
|
| Stufe I | 225 € | 440 € | 1.023 € |
| Stufe II | 430 € | 1.040 € | 1.279 € |
| Stufe III | 685 € | 1.510 € | 1.510 € |
| Stufe III bei Härtefällen | 675 € | 1.510 € | 1.825 € |
Bei den angebotenen Pflegezusatzversicherungen unterscheidet man drei verschiedene Arten:
1. Die Pflege-Tagegeldversicherung
Sie bezahlt ein vorher vereinbartes Pflege-Tagegeld, dessen Höhe abhängig ist von der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Dabei orientiert sich die Leistung an der jeweiligen Pflegestufe, analog zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Bei einigen Tarifen wird zwischen stationärer und häuslicher Pflege unterschieden. Für die meisten Anbieter ist es jedoch unerheblich, wo oder von wem gepflegt wird.
Das Tagegeld steht dem Versicherten zu Verfügung und er kann über seine Verwendung entscheiden. Es spielt auch keine Rolle wie hoch der Anteil ist, den die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt. Die Pflegetagegeldversicherung ist die flexibelste Form von Pflegezusatzversicherungen.
2. Die Pflegekostenversicherung
Sie ersetzt entstandene und nachgewiesene Pflegekosten entsprechend dem Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Leistungen sind vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig und fallen deutlich geringer aus, wenn der Pflegebedürftige zuhause von Angehörigen versorgt wird. Sie übernimmt dabei die verbleibenden Restkosten nach erfolgter Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung.
Da die Leistungen der Pflegekostenversicherung in der Regel vom Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig sind, wird bei Leistungserweiterung oder Erhöhung der zu Verfügung stehenden Beträge auch der Beitrag für die Pflegekostenpolice steigen. Um nicht auf möglichen Restkosten sitzen zu bleiben, wählt man einen Tarif, der die gesetzliche Leistung um 140% bis 160% erhöht. Alternativ können auch bis zu 200% gewählt werden.
Sind die Restkosten niedriger als die maximale Versicherungsleistung, so werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt, eine Auszahlung erfolgt nicht. Die Pflegekostenversicherung ist die preisgünstigste Variante unter den Pflegezusatzversicherungen.
3. Die Pflege-Rente
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Rentenversicherung, die im Pflegefall eine vorher vereinbarte Rente von bis zu 3.000 € monatlich bei anerkannter Pflegebedürftigkeit bezahlt. Sie wird von Lebensversicherern häufig als Ergänzung zu Lebens- oder Rentenversicherungen angeboten. Je nach Unternehmen lässt sich der Vertrag dynamisieren, so dass die Leistung auch künftigen Ansprüchen gerecht werden kann.
Ähnlich wie beim Pflegetagegeld wird die volle Pflege-Rente erst bei Pflegestufe III ausgezahlt, allerdings ist bei einigen Anbietern eine prozentuale Leistung bereits ab der Pflegestufe I möglich. Über die Verwendung der Pflegerente entscheidet der Versicherte. Zu beachten gilt, dass die Leistungen bei Abschluss des Vertrages festgelegt werden und sich nachträglich nicht verändern lassen.
Zu einem Nachteil kann dieser Umstand werden, wenn der Gesetzgeber die Kriterien für die Leistungsprüfung verändert, bzw. den Leistungsumfang erweitert und dies keine Anwendung auf den Pflegerentenversicherungsvertrag findet. Die Pflege-Rente hat den Vorteil, dass die eingezahlten Beiträge bei vorzeitigem Ableben teilweise zurückerstattet werden, was aber vom versicherten Tarif und dem Unternehmen abhängig ist.
Kurzmeldungen:
30.11.2011
20.09.2011
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