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Pflegepflichtversicherung
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden, der krankenversichert ist. Die Pflegeversicherung wird immer dort geführt, wo auch die Krankenversicherung besteht. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen häuslicher und stationärer Pflege und der Schwere der Pflegebedürftigkeit.
| Pflege-Leistungen 2012 | Häusliche Pflege | Häusliche Pflege | Stationäre Pflege |
|---|---|---|---|
| (durch die Familie) Pflegegeld |
(durch Pflegedienst) Pflegesachleistung |
||
| Pflegestufe 1 | 235 € | 450 € | 1.023 € |
| Pflegestufe 2 | 440 € | 1.100 € | 1.279 € |
| Pflegestufe 3 | 700 € | 1.550 € | 1.550 € |
| Pflegestufe 3+ (Härtefälle) | 1.918 € | 1.918 € |
Monatlich werden bis zu 1.500 € fehlen
Da ein Pflegeheimplatz für einen Schwerst-Pflegebedürftigen durchschnittlich 3.050 € monatlich kostet, aus der gesetzlichen Pflegeversicherung aber in der Pflegestufe 3 nur Leistungen von 1.550 € vorgesehen sind, ergibt sich eine Versorgungslücke von mindestens 1.500 €. Im Monat.
Durch eine Pflege-Zusatzversicherung kann diese Lücke geschlossen werden. Darüber hinaus ist das eigene und das Vermögen von Angehörigen gesichert.
2012 wurden die Leistungen geringfügig verbessert:
- Für altersverwirrte Menschen verbessert sich die Leistung bei Betreuung zuhause. Sie erhalten bei geringerem Bedarf nun bis zu 1.200 € jährlich und bei erhöhtem Bedarf, der durch ein Gutachten nachzuweisen ist bis zu 2.400 €.
- Die stationäre Versorgung von Demenzkranken wird durch die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte mit einer Mindest-Qualifikation verbessert.
- Angehörige von Pflegebedürftigen haben Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte Pflegezeit. Diese Neuregelung betrifft alle Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.
- Bis zu zehntägige unbezahlte Freistellung von Beschäftigten zur akuten Organisation von Pflege.
Unterschieden wird bei der Pflegeversicherung zwischen:
- der sozialen Pflegeversicherung (häufig auch als gesetzliche Pflegeversicherung bezeichnet) für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen und
- der privaten Pflegeversicherung für Versicherte in der PKV.
Trotz unterschiedlicher Systeme bieten beide Pflegeversicherungen den gleichen Leistungsumfang.
Bei Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, die Pflegeversicherung beim bisherigen Unternehmen bestehen zu lassen, um keine Beitragsnachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Beitragsberechnung - Soziale Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung ist genauso wie die gesetzliche Krankenversicherung umlagefinanziert und die Beiträge werden entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen erhoben, d. h. die Beitragshöhe ist abhängig von der Höhe des Bruttoeinkommens, wobei auch hier die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung gilt.
Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, sofern sie die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen. Versicherbar sind alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Unabhängig davon, ob sie versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind.
| Beitragssatz | Kinderlose Paare (mind. 23 Jahre alt) | |
|---|---|---|
| Seit 01.01.1995 | 1,70% | |
| Seit 01.01.2005 | 1,70% | 1,95% |
| Seit 01.07.2008 | 1,95% | 2,20% |
Beitragsberechnung - Private Pflegeversicherung
Die private Pflegeversicherung ist kapitalgedeckt und die Beitragsberechnung erfolgt, wie in der PKV üblich, risikoabhängig. Das bedeutet, der Beitrag richtet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand. Es wird für jeden einzelnen Versicherten Beitrag erhoben, wobei Kinder in der Privaten Pflegeversicherung beitragsfrei sind, sofern sie nicht erwerbstätig sind.
Versicherbar in der privaten Pflegeversicherung sind alle privat versicherten Personen, wobei zu unterscheiden ist zwischen Selbständigen, Freiberuflern und Angestellten, für die die Tarifstufe PVN gilt und beihilfeberechtigten Personen, die in der Tarifstufe PVB versichert werden.
Kurzmeldungen:
27.02.2012
30.11.2011
20.09.2011
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