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                  Pflegepflichtversicherung

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden, der krankenversichert ist. Die Pflegeversicherung wird immer dort geführt, wo auch die Krankenversicherung besteht. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen häuslicher und stationärer Pflege und der Schwere der Pflegebedürftigkeit.

                  HanseMerkur Versicherungsgruppe

                  Stand 2011 gelten folgende Werte:

                  Pflege-Leistungen Häusliche Pflege Häusliche Pflege Stationäre Pflege
                  Pflegestufe Pflegegeld
                  (durch die Familie)
                  Pflegesachleistung
                  (durch Pflegedienst)
                   
                  Stufe I 225,00 € 440,00 € 1.023,00 €
                  Stufe II 430,00 € 1.040,00 € 1.279,00 €
                  Stufe III 685,00 € 1.510,00 € 1.510,00 €
                  Stufe III bei Härtefällen 685,00 € 1.918,00 € 1.825,00 €

                  Monatlich werden bis zu 2.000 € fehlen

                  Da ein Pflegeheimplatz für einen Schwerst-Pflegebedürftigen zwischen 2.800 € und 3.500 € monatlich kostet, aus der gesetzlichen Pflegeversicherung aber in der Pflegestufe III nur Leistungen in Höhe von 1.510 € vorgesehen sind, ergibt sich eine Versorgungslücke von mindestens 1.290 € bis 1.990 €. Im Monat. Durch eine Pflege-Zusatzversicherung kann diese Lücke geschlossen werden. Darüber hinaus ist das eigene und das Vermögen von Angehörigen gesichert.

                  Bis 2012 werden die Leistungen geringfügig verbessert:

                  • Für altersverwirrte Menschen verbessert sich die Leistung bei Betreuung zuhause. Sie erhalten bei geringerem Bedarf nun bis zu € 1.200,00 jährlich und bei erhöhtem Bedarf, der durch ein Gutachten nachzuweisen ist bis zu € 2.400,00.
                  • Die stationäre Versorgung von Demenzkranken wird durch die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte mit einer Mindest-Qualifikation verbessert.
                  • Angehörige von Pflegebedürftigen haben Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte Pflegezeit. Diese Neuregelung betrifft alle Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.
                  • Bis zu zehntägige unbezahlte Freistellung von Beschäftigten zur akuten Organisation von Pflege.
                  • Seit Anfang 2009 wird die Beratung durch Fallmanager verbessert, die möglichst in Pflegestützpunkten angesiedelt sind. Die Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte ist den Ländern freigestellt.

                  Unterschieden wird bei der Pflegeversicherung zwischen:

                  • der sozialen Pflegeversicherung (die man häufig auch als gesetzliche Pflegeversicherung bezeichnet) für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen und
                  • der privaten Pflegeversicherung für Versicherte in der PKV.

                  Trotz unterschiedlicher Systeme bieten beide Pflegeversicherungen den gleichen Leistungsumfang, der vom Gesetzgeber festgelegt wird.

                  Bei Wechsel des Anbieters innerhalb der Privaten Krankenversicherung besteht allerdings die Möglichkeit, die Pflegeversicherung beim bisherigen Unternehmen bestehen zu lassen, um keine Beitragsnachteile in Kauf nehmen zu müssen.

                  Beitragsberechnung - Soziale Pflegeversicherung

                  Die soziale Pflegeversicherung ist genauso wie die gesetzliche Krankenversicherung umlagefinanziert und die Beiträge werden entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen erhoben, d. h. die Beitragshöhe ist abhängig von der Höhe des Bruttoeinkommens, wobei auch hier die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung gilt.

                  Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, sofern sie die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen. Versicherbar sind alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Unabhängig davon, ob sie versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind.

                    Beitragssatz Kinderlose Paare (mind. 23 Jahre alt)
                  Seit 01.01.1995 1,70%  
                  Seit 01.01.2005 1,70% 1,95%
                  Seit 01.07.2008 1,95% 2,20%

                  Beitragsberechnung - Private Pflegeversicherung

                  Die private Pflegeversicherung ist kapitalgedeckt und die Beitragsberechnung erfolgt, wie in der PKV üblich, risikoabhängig. Das bedeutet, der Beitrag richtet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand. Es wird für jeden einzelnen Versicherten Beitrag erhoben, wobei Kinder in der Privaten Pflegeversicherung beitragsfrei sind, sofern sie nicht erwerbstätig sind.

                  Versicherbar in der privaten Pflegeversicherung sind alle privat versicherten Personen, wobei zu unterscheiden ist zwischen Selbständigen, Freiberuflern und Angestellten, für die die Tarifstufe PVN gilt und beihilfeberechtigten Personen, die in der Tarifstufe PVB versichert werden.

                  Die aktuellen Beitragstabellen für PVN und PVB haben wir als kostenlosen Download für Sie bereitgestellt.

                  Kurzmeldungen:

                  30.11.2011

                  Umfassende Pflegereform gefordert

                  20.09.2011

                  Kein Koalitionskonsens bei Pflegereform

                  23.08.2011

                  Pflegereform: Gesundheitsminister stellt Versicherte auf höhere Beiträge ein

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