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                  Leistungsvergleich GKV PKV

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Leistungsunterschiede zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV):

                  Leistungen für Gesetzlich Versicherte Privat Versicherte
                  Arztwahl freie Arztwahl unter allen Vertragsärzten (früher als Kassenärzte bezeichnet). Freie Wahl unter allen Ärzten. Ausnahme: Bei so genannten Primärarzt-Tarifen muss die Erstversorgung immer durch einen Primär-Arzt erfolgen. Dazu zählen praktische Ärzte ohne Fachrichtung, Gynäkologen, Augenärzte und Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin.
                  Arzneimittel und Rezeptgebühr Nur von der GKV vorgeschriebene Präparate, in vielen Fällen Generika. Zuzahlung durch den Patienten in Höhe von 10% mindestens aber € 5,00, maximal € 10,00. Keine Einschränkung bei der Wahl von Präparaten. Die Kosten werden zunächst vom Versicherten ausgelegt und dann vom Versicherer entsprechend der tariflichen Leistung erstattet. Die Erstattung beträgt in der Regel zwischen 80% und 100%.
                  Ausland Mit manchen europäischen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen, d. h. anfallende Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ersetzt werden. Für alle anderen Länder besteht kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht in Europa. Im außereuropäischen Ausland besteht ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz für einen Monat, der sich um zwei weitere Monate verlängert bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung und die Rückreise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann.
                  Fahrtkosten pro genehmigter Fahrt 10% Zuzahlung, mindestens 5 € und maximal 10 € sehr unterschiedlich je nach Tarif - meist als Notfall zum nächsten Arzt formuliert.
                  Häusliche Krankenpflege Zuzahlung in Höhe von € 10,00 pro ärztlicher Verordnung und zusätzlich für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr 10% der Kosten. Keine tariflichen Leistungen.
                  Haushaltshilfe Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen. Zuzahlung durch den Patienten in Höhe von 10% mindestens aber € 5,00, maximal € 10,00. Keine tariflichen Leistungen.
                  Heilmittel (z. B. Massagen, Kranken-Gymnastik, ...) Heilmittel gibt es auf Rezept. Zuzahlung durch den Patienten in Höhe von 10% mindestens aber € 5,00, maximal € 10,00. Auch bei Heilmitteln gilt, dass die Kosten zunächst vom Versicherten ausgelegt werden und dann vom Versicherer entsprechend der tariflichen Leistung erstattet. Die Erstattung beträgt in der Regel zwischen 80% und 100%.
                  Heilpraktiker Keine Leistung, jedoch durch einen entsprechenden Wahltarif abschließbar. Abhängig vom Tarif. Erstattung ist entweder auf Höchstsätze pro Kalenderjahr begrenzt oder liegt prozentual zwischen75% und 100%.
                  Hilfsmittel (z. B. Einlagen, künstliche Glieder, Hörgeräte, ...) Hilfsmittel gibt es auf Rezept. Zuzahlung durch den Patienten in Höhe von 10% mindestens aber € 5,00, maximal € 10,00. Bei Hilfsmitteln beträgt die Erstattung in der Regel zwischen 80% und 100%, wobei es Einschränkungen geben kann in der Ausführung, Höchstbeträge oder der Wahl des Lieferanten. Höchstsätze entfallen häufig, wenn das Hilfsmittel geliehen wird.
                  Hilfsmittel - speziell Sehhilfen nur für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie für schwer Sehbehinderte Höhe der Erstattung ist abhängig von tariflichen Zusagen, häufig bis zu € 260,00 in Kompakttarifen. bei älteren Tarifen wird unterschieden zwischen Gestell (bis € 160,00) und Gläsern (häufig unbegrenzt). Bezugszeitraum zwischen 1 und 3 Jahren. Analoge Erstattung bei Kontaktlinsen.
                  Heilmittel Zuzahlung 10% der Kosten zuzüglich € 10,00 je Verordnung je nach Tarif meist volle Erstattung unter Beachtung der Selbstbeteiligung
                  Kieferorthopädie Behandlungskosten werden in voller Höhe übernommen, wenn ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen. Für über 18-Jährige nur bei schweren Kieferanomalien. Je nach Tarif erfolgt eine Erstattung der Kosten zwischen 60% und 100% unabhängig vom erreichten Alter.
                  Krankenhaus Allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und Behandlung durch das diensthabende Krankenhauspersonal; Zuzahlung von € 10,00 für maximal 28 Tage. Allgemeine Krankenhausleistungen analog zur GKV und darüber hinaus stehen die so genannten Wahlleistungen zur Verfügung, je nach Tarif mit Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztlicher Behandlung.
                  Krankengeld Maximalbetrag von € 85,75 (in 2009) ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit; maximal 70% vom Brutto-, 90% vom Nettoverdienst. Krankengeld ist im allgemeinen Beitragssatz enthalten. Auch Selbständige erhalten wieder Krankengeld. Bei Bezug von Krankengeld ist die Krankenversicherung beitragsfrei. Der maximale Leistungsbezug beträgt 78 Wochen. Krankentagegeld kann bis zur Höhe des regelmässigen Nettoverdienstes gegen Zusatzbeitrag versichert werden; wird Kranken(tage)geld bezogen, muss der Beitrag weitergezahlt werden. Der maximale Bezugs-Zeitraum beträgt in der Regel 3 Jahre.
                  Kur, ambulant Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligen. Zuzahlung durch Patienten in Höhe von 10% sowie € 10,00 pro Verordnung. Je nach Tarif und Versicherer werden die Kosten für die medizinischen Anwendungen bei einer (Bade-)Kur übernommen.
                  Kur, stationär Leistungsanspruch maximal alle vier Jahre für eine maximal dreiwöchige Kur; Eigenanteil 10,00 € pro Tag. Keine Leistung, es sei denn, es handelt sich um eine Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt (z. B. Reha-Maßnahmen); viele Versicherer haben spezielle Kurkostentarife als Ergänzung.
                  Mutterschaftsgeld Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist abhängig vom durchschnittlichen Nettoverdienst, maximal € 13,00 pro Tag. Bei Nicht-Arbeitnehmerinnen mit Anspruch auf Krankengeld ist das die Berechnungsgrundlage. Keine Leistung.
                  Praxisgebühr € 10,00 pro Quartal. Entfällt.
                  Psychotherapie neben Ärzten können auch Psychotherapeuten in Anspruch genommen werden; je nach notwendiger Behandlung sehr hohe Anzahl von Sitzungen möglich. nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten; häufig auf Sitzungsanzahl beschränkt (20 bis 30 pro Kalenderjahr), Kosten werden je nach Tarif in Höhe von 60% bis 100% übernommen.
                  Zahnbehandlung Zahnbehandlungen sind grundsätzlich zuzahlungsfrei; jährliche Vorsorgeuntersuchungen werden mit einer Bonusregelung belohnt. Abhängig von den tariflichen Leistungen. Erstattungssätze in der Regel 100%.
                  Zahnersatz Bei Zahnersatzmaßnahmen wie Kronen, Brücken oder Prothesen übernimmt die Krankenkasse befundbezogene Festzuschüsse. Durch die Bonusregelung kann der Zuschuss bis zu 65% der Kosten der Regelversorgung betragen. Abhängig von den tariflichen Leistungen. Erstattungssätze in der reichen von 50% bis 75% bei Kompakttarifen und bei älteren Tarifen bis zu 100%; Leistung erst nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten.
                  Zuzahlungen Zuzahlungen entstehen für alle Versicherten über 18 Jahre. Sie betragen in der Regel 10% der Kosten und / oder mindestens € 5,00 maximal € 10,00 und betreffen Arzt- und Zahnarztbesuche, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten, Krankenhausbehandlung, häusliche Krankenpflege und ambulante oder stationäre Rehabilitation. Entfallen.

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