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Krankenversicherungsbeiträge
Von Ralph Gönner
Die Berechnung und Handhabung der Krankenversicherungsbeiträge in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich grundsätzlich:
1. Private Krankenversicherung
In der PKV (Private Krankenversicherung) werden die Beiträge abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Umfang der tariflich vereinbarten Leistungen, einer eventuellen Selbstbeteiligung sowie dem Gesundheitszustand des Versicherten berechnet. Das Einkommen spielt keine Rolle und jeder Versicherte muss seinen eigenen Beitrag bezahlen.
2. Gesetzliche Krankenversicherung
In der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) werden die Beiträge prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom aktuellen Beitragssatz der Krankenkassen und der Höhe des beitragspflichtigen Einkommens. Beitragspflichtig ist das Einkommen höchstens bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Im Rahmen der Familienversicherung sind die Angehörigen eines gesetzlich Versicherten beitragsfrei mitversichert, sofern sie kein eigenes Einkommen haben.
3. Steuerliche Behandlung
Die Beiträge zur Krankenversicherung können als sogenannte "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dabei gelten bestimmte Höchstbeträge.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits Anfang 2008 die bisher geltende Regelung bei der steuerlichen Berücksichtigung als verfassungswidrig eingestuft und die Bundesregierung aufgefordert eine neue Regelung zu schaffen. Sie muss spätestens zum 01.01.2010 die richterlichen Vorgaben erfüllen. Der vorliegende Gesetzesentwurf kann voraussichtlich noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Er sieht deutlich höhere Grenzen für die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen vor.
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