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Unterbringung eines gesunden Neugeborenen
Die Unterbringung eines gesunden Säuglings ist in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) von 1995 geregelt und schreibt vor, das gesonderte Fallpauschalen für die Versorgung des Neugeborenen auszuweisen sind.
Nach dem alten Pflegesatzrecht waren die Kosten für die Unterbringung des Neugeborenen im Pflegesatz enthalten, der für die Versorgung der Kindsmutter berechnet wurde.
Krankenanstalten, die nicht im Sinne der Bundespflegesatzverordnung als solche gelten, steht es frei, wie die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung des gesunden Neugeborenen abgerechnet werden.
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