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Unisex-Tarife in der PKV
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH – Rechtssache C-236/09) vom 01.03.2011 muss auch die Private Krankenversicherung Unisex-Tarife anbieten.
Bei Unisex-Tarifen spielt das Geschlecht des Versicherten keine Rolle mehr. Da bisher der Beitrag vom Alter, dem Gesundheitszustand, dem Versicherungsumfang und dem Geschlecht abhängig war, mussten Frauen deutlich höhere Beiträge bezahlen. Auch die höhere Lebenserwartung bei Frauen wurde in der Beitragskalkulation berücksichtigt und wirkte sich bei der Krankenversicherung negativ aus, im Gegensatz zur Lebensversicherung, bei der die höhere Lebenserwartung zu günstigeren Beiträgen führte.
Bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führte zu einer Veränderung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung. Die Umsetzung des Urteils ist speziell in der Privaten Krankenversicherung nicht einfach und es gibt verschiedene Ansatzmöglichkeiten. Experten gehen davon aus, dass die Unisex-Tarife vor allem für Männer zu teureren Beiträgen führen, wobei Frauen in Zukunft eher niedrigere Prämien als bisher bezahlen werden.
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