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Übertritt von der GKV zur PKV
Von einen Übertritt spricht man, wenn ein Wechsel von der Gesetzlichen zur Privaten Krankenversicherung vollzogen wird. Dabei wird die Versicherungszeit in der GKV auf die Wartezeiten in der PKV angerechnet, sofern der Übertritt lückenlos erfolgt.
Dabei ist darauf zu achten, dass das neue Vertragsverhältnis unmittelbar an die Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung anschließt.
Arbeitnehmer können zur PKV übertreten, wenn die Versicherungspflicht endet und sie sich für einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung entscheiden.
Da Selbständige in der Regel keiner Versicherungspflicht unterliegen, es sei denn, es liegen besondere berufs- oder standesrechtliche Bedingungen vor, können sie sich grundsätzlich für einen Wechsel entscheiden, da es sich bei ihnen um eine freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung handelt.
» Infothek Krankenversicherung
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