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Teilstationäre Behandlung
Von einer teilstationären Behandlung spricht man, wenn der Patient weniger als 24 Stunden in einer stationären Einrichtung eines Klinikums verweilt. Speziell Tageskliniken sowie Nachtkliniken bieten diese Art von Behandlungen an.
Wenn die stationäre Unterbringung aus medizinischer Sicht nicht für notwendig erachtet wird und daher auf eine ständige Verweildauer verzichtet werden kann, wird eine teilstationäre Behandlung gewählt.
Während diesen Zeitraums ist der Patient dann in die Versorgung und Verpflegung des Klinikums eingebunden. Besonders zu beachten gilt, dass bei teilstationärer Behandlung kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld entsteht.
Nicht als teilstationäre Behandlungen werden ambulante Operationen und Entbindungen angesehen.
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