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Tagesgleiche Pflegesätze
Bei dem Begriff "Tagesgleicher Pflegesatz" handelt es sich um einen Vergütungssatz für stationäre Aufenthalte in Krankenhäusern und Kliniken.
Ein Abrechnung nach tagesgleichen Pflegesätzen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Vergütung nicht durch Fallpauschalen und Zusatzentgelten vorgenommen werden kann.
Jedes Jahr handeln die gesetzlichen Krankenkassen mit den Trägern von Krankenhäusern und Kliniken die Höhe der tagesgleichen Pflegesätze neu aus. Festgelegt wird dabei ein einheitlicher Basispflegesatz sowie ein differenzierter Abteilungspflegesatz. Der Basispflegesatz deckt dabei die Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie die Verwaltungskosten. Die medizinischen Ausgaben hingegen werden durch den Abteilungspflegesatz gedeckt.
Vor allem in psychiatrischen Abteilungen und außerdem in besonderen Einrichtungen, die sich auf die Behandlung von AIDS- oder Dialyse-Patienten, von Querschnittsgelähmten oder auch Verbrennungsopfer spezialisiert haben, wird nach tagesgleichen Pflegesätzen abgerechnet.
» Infothek Krankenversicherung
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