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Definition Schadenversicherung
Die private Krankenversicherung in Deutschland wird im Bereich der Vollkostenversicherung ausschließlich nach Art der Lebensversicherung betrieben. Lediglich in der Zusatzversicherung können die Krankenversicherer davon abweichen und sie nach der Maßgabe der Schadenversicherung betreiben.
In diesem Fall wird darauf verzichtet, Rückstellungen zu bilden, damit die Beiträge nicht aufgrund des zunehmendem Alters der Versicherten steigen.
Auch wenn die Krankenzusatzversicherung entsprechend der Schadenversicherung geführt wird, ist der Versicherer verpflichtet, die durch den Versicherungsfall entstandenen Vermögensschäden im Umfang der tariflichen Zusage zu ersetzen. Da aber auf die Bildung von Alterungsrückstellungen verzichtet wird, sind die Beiträge anfänglich erheblich preiswerter. Erst im Laufe der Versicherungszeit kehrt sich dieser anfängliche Vorteil um.
Neben einigen Krankenzusatzversicherungstarifen wird auch die kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung nach Maßgabe der Schadenversicherung geführt.
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