• Startseite      
  • Kredite
    • Geld
      • Tagesgeld
      • Festgeld
      • Girokonto
      • Kreditkarte
      • Wertpapierdepot
    • Versicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
        • Rürup Rente
        • Riester Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Pressecenter
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Krankenversicherung
                  • Private Krankenversicherung
                  • Tarifvergleich & Testsieger
                  • Krankenzusatzversicherung
                  • Krankenversicherung Beamte
                  • Krankenversicherung Student
                  • Weitere Personengruppen
                  • Krankenversicherung Wechsel
                  • Leistungsvergleich PKV GKV
                  • Gesetzliche Krankenvers.
                  • Auslandskrankenversicherung
                  • Kostenlose PDF-Downloads
                  • Krankenversicherer Profile
                  • Basistarif
                  • Infothek
                  • Finanz-Newsletter

                  Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Krankenversicherung » Infothek » Rücktritt (vom Krankenversicherungsvertrag)

                  Rücktritt (vom Krankenversicherungsvertrag)

                  Von Oliver Beyersdorffer

                  In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass der Krankenversicherer vom Vertrag zurücktreten kann, sofern er Grund zur Annahme hat, bei Antragstellung arglistig getäuscht worden zu sein.

                  Sollte der Antragsteller sich einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung schuldig gemacht haben, hat der Versicherer das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Von seinem Rücktrittsrecht kann er aber nur während der ersten drei Vertragsjahre Gebrauch machen.

                  Der Rücktritt muss innerhalb von einem Monat nach positiver Kenntnisnahme einer schuldhaften Anzeigepflichtverletzung ausgesprochen werden. Allerdings hat der Versicherer nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn er grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.

                  » Infothek Krankenversicherung

                  Bewertung abgeben ...
                  Klicken Sie auf die Sterne, um Ihre Bewertung abzugeben.

                  Twittern

                  Fragen zu Rücktritt (vom Krankenversicherungsvertrag)

                  Bei allgemeinen Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird hier veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.
                  Beachten Sie: Rechtsberatung und Beantwortung von Vertragsfragen sind von dem Service ausgeschlossen.

                  Frage hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Rücktritt - Versicherungslexikon
                  Familienunfallversicherung Vergleich
                  Auswirkungen der Katastrophen in Japan auf den Versicherer R+V - Kurz notiert
                  2011 teures Schadensjahr für die Versicherer - Kurz notiert
                  EU-Aufsicht hält Versicherer für stabil - Kurz notiert
                  Obliegenheiten in der PKV
                  Sturmschäden gründlich dokumentieren

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Rücktritt (vom Krankenversicherungsvertrag)