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Rücktritt (vom Krankenversicherungsvertrag)
In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass der Krankenversicherer vom Vertrag zurücktreten kann, sofern er Grund zur Annahme hat, bei Antragstellung arglistig getäuscht worden zu sein.
Sollte der Antragsteller sich einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung schuldig gemacht haben, hat der Versicherer das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Von seinem Rücktrittsrecht kann er aber nur während der ersten drei Vertragsjahre Gebrauch machen.
Der Rücktritt muss innerhalb von einem Monat nach positiver Kenntnisnahme einer schuldhaften Anzeigepflichtverletzung ausgesprochen werden. Allerdings hat der Versicherer nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn er grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.
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