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                  Regelleistung in der GKV

                  von Oliver Beyersdorffer
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                  Mit dem Begriff Regelleistung sind die allgemeinen Krankenhausleistungen gemeint, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung von Patienten in stationären Einrichtungen garantieren.

                  Neben der medizinischen Heilbehandlung zählen auch die Krankenpflege, die Versorgung mit Arzneimitteln, sowie Heil- und Hilfsmitteln und die Unterkunft in einem Mehrbettzimmer zusammen mit der entsprechenden Verpflegung zur Regelleistung.

                  Darüber hinaus gehören auch Vorsorgemaßnahmen dazu, die während des Krankenhausaufenthalts durchgeführt werden, sofern sie der Früherkennung dienlich sind.

                  » Infothek Krankenversicherung

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