• Startseite      
  • Kredite
    • Geld
      • Tagesgeld
      • Festgeld
      • Girokonto
      • Kreditkarte
      • Wertpapierdepot
    • Versicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
        • Rürup Rente
        • Riester Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Pressecenter
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Krankenversicherung
                  • Private Krankenversicherung
                  • Tarifvergleich & Testsieger
                  • Krankenzusatzversicherung
                  • Krankenversicherung Beamte
                  • Krankenversicherung Student
                  • Weitere Personengruppen
                  • Krankenversicherung Wechsel
                  • Leistungsvergleich PKV GKV
                  • Gesetzliche Krankenvers.
                  • Auslandskrankenversicherung
                  • Kostenlose PDF-Downloads
                  • Krankenversicherer Profile
                  • Basistarif
                  • Infothek
                  • Finanz-Newsletter

                  Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Krankenversicherung » Infothek » Ombudsmann in der PKV

                  Ombudsmann in der PKV

                  Von Oliver Beyersdorffer

                  Aufgabe des Ombudsmannes ist es, Konflikte zwischen Versicherten und Versicherern außergerichtlich zu lösen. Er ist dabei ein neutraler und unabhängiger Schlichter, obwohl er durch die Versicherer finanziert wird.

                  Um den Ombudsmann einschalten zu können, ist Voraussetzung, dass die Beschwerde bisher noch nicht von einer entsprechenden Einrichtung behandelt wurde.

                  Wenn Sie den Ombudsmann einschalten wollen, dann muss die Beschwerde schriftlich erfolgen, in dem Sie den Sachverhalt schildern. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die den Fall betreffen, sowie Ihre persönlichen Angaben. Nach einer Prüfung fordert der Ombudsmann den Versicherer zu einer Stellungnahme auf, wenn Ihre Beschwerde auf einer rechtlichen Grundlage beruht. Im Anschluss daran verfasst der Ombudsmann eine schriftliche Empfehlung für beide Seiten, um den Streit beizulegen.

                  Es gibt einen Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung und einen weiteren für alle übrigen Versicherungsparten.

                  Die Adressen der Ombudsmänner erfahren Sie hier
                  www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/service/ombudsmann.php

                  » Infothek Krankenversicherung

                  Bewertung abgeben ...
                  Klicken Sie auf die Sterne, um Ihre Bewertung abzugeben.

                  Twittern

                  Fragen zu Ombudsmann in der PKV

                  Bei allgemeinen Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird hier veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.
                  Beachten Sie: Rechtsberatung und Beantwortung von Vertragsfragen sind von dem Service ausgeschlossen.

                  Frage hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Ombudsmann - Versicherungslexikon
                  PKV-Nachrichten
                  Ombudsmann Bank, Versicherung, PKV
                  Übertritt von GKV zur PKV
                  PKV: Krankenversicherungsdebatte entzweit Union - Kurz notiert
                  Erhöhung des Versicherungsschutzes in der PKV und GKV
                  Wechsel in die PKV Stichtag auf 2 Februar 2007 verschoben

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Ombudsmann in der PKV