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Ombudsmann in der PKV
Aufgabe des Ombudsmannes ist es, Konflikte zwischen Versicherten und Versicherern außergerichtlich zu lösen. Er ist dabei ein neutraler und unabhängiger Schlichter, obwohl er durch die Versicherer finanziert wird.
Um den Ombudsmann einschalten zu können, ist Voraussetzung, dass die Beschwerde bisher noch nicht von einer entsprechenden Einrichtung behandelt wurde.
Wenn Sie den Ombudsmann einschalten wollen, dann muss die Beschwerde schriftlich erfolgen, in dem Sie den Sachverhalt schildern. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die den Fall betreffen, sowie Ihre persönlichen Angaben. Nach einer Prüfung fordert der Ombudsmann den Versicherer zu einer Stellungnahme auf, wenn Ihre Beschwerde auf einer rechtlichen Grundlage beruht. Im Anschluss daran verfasst der Ombudsmann eine schriftliche Empfehlung für beide Seiten, um den Streit beizulegen.
Es gibt einen Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung und einen weiteren für alle übrigen Versicherungsparten.
Die Adressen der Ombudsmänner erfahren Sie hier
www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/service/ombudsmann.php
» Infothek Krankenversicherung
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