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Obliegenheiten in der PKV
Obliegenheiten sind einklagbare Rechtspflichten des Versicherten, die er gegenüber seinem Versicherer erfüllen muss. Sie sind Gegenstand jedes Versicherungsvertrags und in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachzulesen.
Zu den Obliegenheiten zählen beispielsweise die vollständige und wahrheitsgemäße vorvertragliche Anzeigepflicht, die Pflicht zur Schadensminderung, die Schadensanzeigepflicht, die Auskunftspflicht, sowie die Nachweispflicht. Darüber hinaus gehört es zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, eine eventuell entstandene Gefahrenerhöhung anzuzeigen.
Eine Verletzung von Obliegenheiten kann zu einem teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen. In manchen Fällen kann der Vertrag sogar anfechtbar sein, was den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbindet.
Zu den Obliegenheiten in der privaten Krankenversicherung gehört unter anderem, dass ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von zehn Tagen beim Versicherer anzuzeigen ist. Der Krankenversicherer hat das Recht, eine Untersuchung durch einen vom Versicherer bestellten Arzt zu verlangen und der Versicherte ist verpflichtet, dieser Aufforderung nachkommen.
Auch etwaige Zweitversicherungen müssen beim Versicherer unverzüglich angezeigt werden, um sie gegebenenfalls genehmigen zu lassen. Bei Arbeitsunfähigkeit muss die entsprechende Bescheinigung innerhalb der genannten Frist eingereicht werden.
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