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                  Sie sind hier: Startseite » Krankenversicherung » Infothek » Nachweispflicht in der Krankenversicherung

                  Nachweispflicht in der Krankenversicherung

                  Von Oliver Beyersdorffer

                  Die Kosten einer medizinischen Heilbehandlung werden vom jeweiligen Leistungsträger nur dann erstattet, wenn Sie als Versicherter die Aufwendungen dafür nachweisen.

                  Sie erfüllen diese Nachweispflicht, in dem Sie die Rechnungen im Original bei Ihrem Krankenversicherer, bzw. Ihrer Krankenkasse einreichen.

                  Auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, sowie evt. entstandene Fahrtkosten müssen anhand von Belegen nachgewiesen werden. Grundsätzlich sollte ein Beleg den Namen des Patienten enthalten, denn einfache Kassenbons reichen häufig nicht als Nachweis aus.

                  Alternativ ist auch das Führen eines so genannten Beleg- oder Quittungsheftes möglich, das die Ausgaben enthält und von den behandelnden Ärzten oder von der jeweiligen Apotheke abgestempelt und gegengezeichnet wurde.

                  » Infothek Krankenversicherung

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