- Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Tarifvergleich & Testsieger
- Krankenzusatzversicherung
- Krankenversicherung Beamte
- Krankenversicherung Student
- Weitere Personengruppen
- Krankenversicherung Wechsel
- Leistungsvergleich PKV GKV
- Gesetzliche Krankenvers.
- Auslandskrankenversicherung
- Kostenlose PDF-Downloads
- Krankenversicherer Profile
- Basistarif
- Infothek
Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

Nachweispflicht in der Krankenversicherung
Die Kosten einer medizinischen Heilbehandlung werden vom jeweiligen Leistungsträger nur dann erstattet, wenn Sie als Versicherter die Aufwendungen dafür nachweisen.
Sie erfüllen diese Nachweispflicht, in dem Sie die Rechnungen im Original bei Ihrem Krankenversicherer, bzw. Ihrer Krankenkasse einreichen.
Auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, sowie evt. entstandene Fahrtkosten müssen anhand von Belegen nachgewiesen werden. Grundsätzlich sollte ein Beleg den Namen des Patienten enthalten, denn einfache Kassenbons reichen häufig nicht als Nachweis aus.
Alternativ ist auch das Führen eines so genannten Beleg- oder Quittungsheftes möglich, das die Ausgaben enthält und von den behandelnden Ärzten oder von der jeweiligen Apotheke abgestempelt und gegengezeichnet wurde.
» Infothek Krankenversicherung
Bei allgemeinen Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird hier veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.
Beachten Sie: Rechtsberatung und Beantwortung von Vertragsfragen sind von dem Service ausgeschlossen.