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Implantate in der Krankenversicherung
Implantate sind künstliche Stoffe, die nach der Implantierung, also nach ihrer Einpflanzung, dauerhaft im Körper des Patienten verbleiben. In der Medizin sind drei verschiedene Arten von Implantaten zu unterscheiden.
- Medizinische Implantate, zu denen beispielsweise Herzschrittmacher oder Zahnimplantate zählen;
- funktionelle Implantate, die der Überwachung dienen und zu denen die so genannten RFID-Chips gehören;
- plastische Implantate, wie beispielsweise ein Haar- oder ein Brustimplantat.
Für die meisten Implantate haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Leistungsanspruch. In der privaten Krankenversicherung dagegen werden die Kosten in vielen Fällen erstattet, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Zu beachten dabei ist, dass auch in der privaten Krankenversicherung keine Kosten für Implantate erstattungsfähig sind, die aus rein kosmetischen Gründen eingesetzt werden.
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