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Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt
Ein Heil- und Kostenplan ist der Kostenvoranschlag für zahnmedizinische Behandlungen. Im Heil- und Kostenplan sind sämtliche Leistungen des Zahnarztes aufgeführt sowie alle Kosten für notwendige Zahnersatzmaßnahmen.
Im Sozialgesetzbuch ist verankert, dass Kassenpatienten einen Heil- und Kostenplan bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen und genehmigen lassen müssen. Die Krankenkasse teilt dann mit, inwieweit sie die Regelversorgung übernimmt.
Da Zahnersatzmaßnahmen sehr kostenintensiv sind, machen in der Zwischenzeit auch immer mehr private Krankenversicherer den Umfang der Kostenerstattung von der Vorlage eines Heil- und Kostenplans abhängig.
Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, ist es grundsätzlich von Vorteil, einen Heil- und Kostenplan bei Ihrem Versicherer vorzulegen, denn dadurch haben Sie bereits vor Beginn der Behandlung Gewissheit, welchen Kostenanteil Sie letztlich selbst zu tragen haben.
Tarife, die auch Zahnersatzmaßnahmen zu 100 Prozent erstatten, sind die Ausnahme und gerade neue Tarife halten eine derart hohe Leistung nicht mehr vor.
» Infothek Krankenversicherung
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