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Definition Fallpauschale
Bei der Fallpauschale handelt es sich um einen Vergütungssatz der gesetzlichen Krankenversicherung für allgemeine Krankenhausleistungen. Mit der Einführung der Fallpauschale sollte der Kostenanstieg bei Krankenhausaufenthalten eingegrenzt werden.
Dadurch kann das Krankenhaus nur noch die Fallpauschale unabhängig von der Erkrankung und der Aufenthaltsdauer eines Patienten abrechnen. Die Höhe der jeweiligen Fallpauschale ist ausschließlich von der Diagnose abhängig, die im bundeseinheitlichen Entgeltkatalog für unterschiedliche Erkrankungen und Behandlungsmaßnahmen festgelegt ist.
Zusätzlich zur Fallpauschale, die den gesamten Behandlungsfall im stationären Bereich abdeckt, werden die reinen Operationsleistungen durch Sonderentgelte vergütet.
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