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Erhöhung des Versicherungsschutzes in der PKV und GKV
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutzes erhöhen wollen, dann geschieht das in Abhängigkeit des jeweiligen Systems, in dem Sie krankenversichert sind.
Wenn Sie zum Personenkreis der Privaten Krankenversicherung (PKV) gehören, dann stellen Sie einen entsprechenden Antrag, in dem Sie unter anderem auch Fragen zu Ihren Gesundheitsverhältnissen beantworten müssen. Um sich nicht der Anzeigepflichtverletzung schuldig zu machen, sind die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Sie beziehen sich aber nur auf den Bereich, dessen Leistungsumfang erhöht werden soll.
Sollte sich nach erfolgter Prüfung ein erhöhtes medizinisches Risiko für den Versicherer ergeben, so ist er berechtigt einen entsprechenden Risikozuschlag zu verlangen oder einen Leistungsausschluss zu vereinbaren. Für die Erhöhung entsteht erneut außerdem eine Wartezeit.
Wenn Sie Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, dann schließen Sie den entsprechenden Wahltarif ab. Mit Abschluss sind Sie dann durch die Bindungsfrist drei Jahre an diese Entscheidung und die Krankenkasse gebunden. Eine Gesundheitsprüfung, wie in der PKV erfolgt nicht. Selbst wenn Sie freiwilliges Mitglied sind und zu einer anderen Krankenkasse wechseln wollen oder in die PKV übertreten, dann ist eine Kündigung erst nach Ablauf der Bindungsfrist möglich.
» Infothek Krankenversicherung
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