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Dokumentationspflicht durch den Arzt
Der Arzt ist gesetzlich verpflichtet, seine Behandlung zu dokumentieren. Sie muss sämtliche Erkenntnisse und Maßnahmen einer Behandlung festhalten.
Neben Laborergebnissen fällt darunter auch die verordnete Medikation. Diagnoseerstellung, Behandlung und die angewandten therapeutische Maßnahmen müssen sich durch die Dokumentation des Arztes nachvollziehen und überprüfen lassen. Sie unterliegt sowohl den datenschutzrechtlichen Bestimmungen als auch der ärztlichen Schweigepflicht.
Für eine lückenlose Behandlung ist die ärztliche Dokumentation von enormer Bedeutung und erleichtert auch die Zusammenarbeit des behandelnden Arztes mit Fachärzten oder -kliniken. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden, die durch Doppeluntersuchungen entstehen. Außerdem verläuft die Behandlung insgesamt zügiger.
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