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                  Direktgutschrift in der Krankenversicherung

                  Von Oliver Beyersdorffer

                  Jeder PKV-Kunde zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr bezahlt einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent bezogen auf die Kostentarife seiner Krankenversicherung.

                  Dieser Zuschlag wird in Form einer Direktgutschrift dem Versicherten unmittelbar nach Zahlungseingang auf einem extra für den Versicherten eingerichtetem Depot gutgeschrieben.

                  Der Zuschlag bzw. die Direktgutschrift dient der Beitragsstabilität und soll Beitragsanpassungen ab dem 65. Lebensjahr ausschließen. Mit Erreichen des 80. Lebensjahrs darf das Guthaben auch zur Minderung des Beitrags verwandt werden.

                  Der Zuschlag ist dynamisch, so das bei jeder Beitragsänderung in Vollkostentarifen sich auch die Höhe des Zuschlags verändert. Bei Beitragsanpassungen wird er entsprechend angehoben und bei Beitragsminderungen verringert er sich entsprechend. Das gilt auch im Falle eines Tarifwechsels.

                  » Infothek Krankenversicherung

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