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Definition Delegationsverfahren
Unter einer Delegationsverfahren versteht man eine ärztlich überwachte psychotherapeutische Behandlung, die durch einen nicht ärztlichen Behandler, beispielsweise durch einen Diplompsychologen durchgeführt wird.
Obwohl der Diplompsychologe auf eigene Rechnung handelt, liegt die gesamte Behandlung im Verantwortungsbereich des delegierenden Arztes. Dazu zählt die Überwachung und die Leitung in Bezug auf Form und Umfang der Therapie sowie die entsprechende Dokumentation.
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