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Chefarztabrechnung
Der Chefarzt verfügt normalerweise nicht über eine Kassenzulassung. Seine Leistungen werden ausschließlich privat abgerechnet. Sie gehören zu den so genannten stationären Wahlleistungen.
Der Chefarzt behandelt Privatpatienten sowie gesetzlich Versicherte, die eine stationäre Zusatzversicherung haben. Seine Leistungen werden gesondert abgerechnet, wozu auch notwendige Vorgespräche oder die Eingangsuntersuchung zählen. Diese angefallenen Kosten übernimmt der private Krankenversicherer im tariflichen Umfang der Zusatzversicherung.
In Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Chefarzt auch bei der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung von Kassenpatienten mitwirken. In solchen Fällen kann er seine Leistungen mit der Krankenkasse über die kassenärztliche Vereinigung abrechnen, wenn er über eine entsprechende Ermächtigung verfügt.
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