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Bezugsgröße Krankenversicherung
Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu errechnet. Sie ist das durchschnittliche Einkommen aller rentenversicherten Beschäftigten des jeweils vorletzten Kalenderjahres.
Der sich ergebende Wert wird auf die nächste durch 420 teilbare Summe aufgerundet. Die Bezugsgröße bildet in der gesetzlichen Krankenversicherung die Grundlage für die Ermittlung der Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung.
Im Sozialrecht ist sie eine wichtige Rechengröße, da sie verschiedene wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt, ohne dass der Gesetzgeber die tangierenden Gesetzestexte jedes Jahr neu anpassen muss.
Für beitragsfrei Mitversicherte gilt, dass sie Einnahmen bis zur Höhe der Bezugsgröße erzielen können, ohne dass dadurch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Die aktuell gültige Bezugsgröße für die alten und die neuen Bundesländer erfahren Sie hier: www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/service/sozialversicherungsgrenzen.php
» Infothek Krankenversicherung
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