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Infothek: Allgemeine Krankenhausleistungen
Als allgemeine Krankenhausleistungen werden alle notwendigen Maßnahmen bezeichnet, die eine ausreichende sowie zweckmäßige medizinische Versorgung eines Patienten garantieren.
Die manchmal auch als Regelleistung bezeichneten Behandlungen schließen auch Maßnahmen zur Früherkennung ein, wenn diese stationär durchgeführt werden. Beide in Deutschland üblichen Gesundheitssysteme übernehmen die anfallenden Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen während des medizinisch notwendigen Zeitraums.
Darunter fallen alle Leistungen, wie beispielsweise Behandlungen durch den diensthabenden Arzt, medizinische Versorgung und Krankenpflege, Unterbringung im Mehrbettzimmer, sowie Heil- und Hilfsmittel. Manchmal kann auch die Unterbringung einer Begleitperson zählen, sofern das aus medizinischer Sicht notwendig erscheint, zum Beispiel wenn Kinder stationär behandelt werden müssen.
Außerdem sind auch Leistungen von Dritten enthalten, wenn der behandelnde Arzt das veranlasst hat und dafür besondere Umstände sprechen sowie die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Alle vorgenannten und beschriebenen Kosten und Leistungen sind im allgemeinen Pflegesatz enthalten.
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