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                  Sie sind hier: Startseite » Krankenversicherung » Gesundheitsreform - Teil 2

                  Die Gesundheitsreform 2007 verstehen - Teil 2

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Es gibt eine grundlegende Neuerung, die mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 wirksam wurde und das ist die allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland.

                  Dadurch wird zukünftig jeder Einwohner vor dem finanziellen Risiko infolge Krankheit oder Unfall geschützt sein. Allerdings ist er auch erstmals verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen.

                  Außerdem soll mit der Reform erreicht werden, dass:

                  • Leistungen gezielt ausgebaut werden, wo es nötig ist (Teil 1)
                  • Bürokratie abgebaut, wo es möglich ist (Teil 1)
                  • Wettbewerb entsteht, der für die Versicherten von Vorteil ist
                  • die Finanzierung gerecht und transparent ist

                  3. Mehr Wettbwerb

                  Die Gesundheitsreform 2007 trägt offiziell den Namen "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz" und brachte für den Versicherten viele Wahlmöglichkeiten. Seitdem kann er sich die Krankenkasse aussuchen, von der er der Meinung ist, dass sie am Besten auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Zunächst klingt das sicherlich erklärungsbedürftig, da alle Krankenkassen von Haus aus den gleichen Leistungsumfang bieten, der im fünften Sozialversicherungsgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben ist.

                  Die Krankenkassen haben durch individuelle Vertrags- und Tarifgestaltung seitdem auch die Möglichkeit Zusatzversicherungen zu entwickeln. Die so genannten Wahltarife orientieren sich an den Bedürfnissen der Versicherten und sorgen so für erhebliche Verbesserungen der medizinischen Versorgung. Bislang war das den privaten Krankenversicherern vorbehalten, die schon immer den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung mit Zusatzversicherungen erheblich aufstocken konnten.

                  Durch den Abschluss von Direktverträgen mit einzelnen Medizinerverbänden oder Fachrichtungen soll erreicht werden, dass die Krankenkassen Kosten einsparen. Das wiederum soll sich günstig auf die Beitragsentwicklung auswirken.

                  Die privaten Krankenversicherer sahen sich ebenfalls vielen neuen Herausforderungen gegenüber, denn die Gesundheitsreform forderte von ihnen zwei grundlegende Neuerungen.

                  • Verbandsweit musste ein Basistarif entwickelt werden, der den gleichen Leistungsumfang zu einem maximalen Beitrag analog zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet und am 01.01.2009 eingeführt wurde.
                  • Die Rückstellungen, die von der PKV gebildet werden um zukünftige Versicherungsleistungen bezahlen zu können, müssen seit Anfang 2009 übertragbar sein. Bislang verblieben diese so genannten Alterungsrückstellungen im Falle einer Kündigung beim Versicherer. Durch ihre Übertragbarkeit soll es dem PKV-Kunden erleichtert werden den Anbieter zu wechseln.

                  4. Finanzierung

                  Zum Januar 2009 wurde der so genannte Gesundheitsfonds eingeführt, der die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellt und in den nicht nur alle Beiträge fließen, sondern auch in wachsendem Maße Steuergelder. Bis dahin zogen die Krankenkassen ihre Beitragsforderungen direkt bei den Arbeitgebern oder vom Konto der freiwillig versicherten Mitglieder ein. Seitdem erhalten sie den notwendigen Betrag, der auch die unterschiedliche Versicherten- und Krankheitsstrukturen berücksichtigt aus dem Fonds.

                  Sollte eine Krankenkasse mit dem zugewiesenen Betrag nicht auskommen, so hat sie die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten zu verlangen, der allerdings 1 % nicht überschreiten darf.

                  Alle Krankenkassen haben seitdem einen einheitlichen Beitragssatz, der von der Bundesregierung festgelegt wird. Ursprünglich gingen die Experten von einem Beitragssatz aus, der deutlich über 15% sein musste um realistisch zu sein. Die Krankenkassen selbst gingen ursprünglich von 15,8% aus. Wohl eher aus (wahl-)politischen Gründen, als aus wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen einigte man sich auf einen Beitragssatz von 15,5%. Im Zuge des zweiten Konjunkturpakets wurde er aber bereits zum 1. Juli 2009 auf 14,6% gesenkt.

                  Bisher konnten die Krankenkassen ihren Beitragssatz selbst bestimmen, was seit Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 nicht mehr möglich ist. Damit der Gesundheitsfonds realisierbar war, mussten alle Krankenkassen bis zum 31.12.2008 schuldenfrei sein. Aus diesem Grunde erhöhten die Mehrzahl Krankenkassen in 2008 ihren Beitragssatz.

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