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                  Die Gesundheitsreform 2007 verstehen - Teil 1

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Es gibt eine grundlegende Neuerung, die mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 wirksam wurde und das ist die allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland.

                  Dadurch wird zukünftig jeder Einwohner vor dem finanziellen Risiko infolge Krankheit oder Unfall geschützt sein. Allerdings wurde er auch erstmals verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.

                  Außerdem soll mit der Reform erreicht werden, dass:

                  • Leistungen gezielt ausgebaut werden, wo es nötig ist
                  • Bürokratie abgebaut, wo es möglich ist
                  • Wettbewerb entsteht, der für die Versicherten von Vorteil ist (Teil 2)
                  • die Finanzierung gerecht und transparent ist (Teil 2)

                  1. Gezielter Leistungsausbau

                  Mit der Gesundheitsreform sind auch einige Neuerungen im Bereich der Leistung hinzugekommen:

                  • Schutzimpfungen, die von der Ständigen Kommission beim Robert-Koch-Institut empfohlen sind, werden Regelleistungen der Krankenkassen, genauso wie
                  • Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren;
                  • regelmäßige Krebs-Vorsorgeuntersuchungen sind für Frauen ab dem 20. und Männer ab dem 45. Lebensjahr Pflicht;
                  • ältere Versicherte und Pflegebedürftige haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, die bislang von der Krankenkasse genehmigt werden mussten;
                  • Schwerstkranke haben Anspruch auf Sterbebegleitung in ihrem gewohnten Umfeld, was die Behandlung und Betreuung erheblich verbessert und
                  • häusliche Krankenpflege steht auch Menschen zur Verfügung, die in Wohngemeinschaften leben.

                  In dem Maße, wie gesundheitsbewußtes Verhalten durch die Krankenkassen gefördert oder belohnt wird, wird falsches Verhalten und selbst verschuldete Behandlungsbedürftigkeit sanktioniert. Dies geschieht entweder

                  • durch Erhöhung der Zuzahlungen auf 2% des Einkommens, wenn beispielsweise chronisch Kranke sich nicht therapiegerecht verhalten oder
                  • durch Leistungskürzung, beispielsweise bei den Folgen einer missglückten Schönheitsoperation oder Piercing. Im Extremfall erhält der Patient keinerlei Leistung der Krankenkasse.

                  2. Weniger Bürokratie

                  Laut Aussage des Bundesgesundheitsministeriums vom 16.06.2008:

                  "… ist ein Abbau bürokratischer Vorgänge und Verfahren dann sinnvoll, wenn der Verwaltungsaufwand verringert wird und die Transparenz, die Qualität und die Effizienz der medizinischen Versorgung erhalten bzw. verbessert werden können."

                  Ziel des Abbaus von überflüssigen Verfahren und Verschlankung des Formularwesen ist die Entbürokratisierung und damit die Konzentration auf das Wesentliche. Das bedeutet mehr Wert zu legen auf die medizinische Versorgung und Betreuung von Patienten und Pflegebedürftigen, bei gleichzeitiger Qualitätssicherung und Qualitätsüberwachung.

                  • Alle Krankenkassen haben die Möglichkeit mit einer oder mehreren anderen Kassen zu fusionieren, um die eigene Marktposition zu festigen und auszubauen.
                  • Aus den bisher sieben tätigen Spitzenverbänden der Krankenkassen wird eine Dachorganisation, die unter dem Namen "Spitzenverband Bund" tätig sein wird.

                  Weiter zu Teil 2: Mehr Wettbewerb und Finanzierung

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