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                  Krankenversicherung für spezielle Berufs- und Personengruppen

                  Von Thomas Nissen

                  Die richtige Krankenversicherung zu wählen, ist allein aufgrund der Vielzahl von Anbietern mit verschiedenen Tarifen und unterschiedlichem Leistungsumfang nicht einfach. Doch zusätzlich müssen Sie auch verschiedene gesetzliche Regelungen berücksichtigen, die für bestimmte Personenkreise und Berufsgruppen gelten.

                  Dabei spielen auch die beiden unterschiedlichen Gesundheitssysteme eine wichtige Rolle. Je nachdem, zu welchem Personenkreis Sie sich zählen oder welcher Berufsgruppe Sie angehören, entscheidet das auch darüber, ob Sie der Gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind. Für manche Personenkreise und Berufsgruppen besteht eine Versicherungspflicht, zu der es in der Regel auch eine Befreiungsmöglichkeit gibt.

                  Wer sich wie versichern kann und welche Alternativen vorhanden sind, erfahren Sie hier:

                  Krankenversicherung für Studenten

                  Studenten können selbst darüber entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Die Entscheidung ist für die gesamte Studiendauer bindend und muss vor Studienbeginn getroffen werden...
                  Hier weiterlesen

                  Krankenversicherung für Beamte - Beihilfeversicherung

                  Beamte und ihre nicht berufstätigen Familienangehörigen sind beihilfeberechtigt. Im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt ihr Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Versorgung. Während der Beamte oder die Beamtin selbst einen Anspruch auf 50% Beihilfe hat, erhält der Ehegatte 70% und die Kinder sogar 80%...
                  Hier weiterlesen

                  Krankenversicherung für Beamtenanwärter

                  Für Beamtenanwärter hält die private Krankenversicherung spezielle Anwärtertarife bereits. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge der privaten Krankenversicherer deutlich niedriger...
                  Hier weiterlesen

                  Krankenversicherung für Kinder

                  Kinder werden grundsätzlich dort krankenversichert, wo auch ihre Eltern versichert sind. Sind beide Eltern berufstätig, werden ihre Kinder bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen mitversichert...
                  Hier weiterlesen

                  Krankenversicherung für Rentner

                  Für Rentner gelten besondere Bestimmungen in der Krankenversicherung. Danach sind Rentner und Rentenantragsteller und bestimmten Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versicherungspflichtig...
                  Hier weiterlesen

                  Krankenversicherung für Künstler und Publizisten

                  Für selbständige Künstler und Publizisten gelten besondere Bestimmungen. Sie sind nach dem 1983 in Kraft getretenen Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherungspflichtig in der Künstlersozialkasse...
                  Hier weiterlesen

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