Krankenversicherung für Beamte - Beihilfeversicherung
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Beamte und ihre nicht berufstätigen Familienangehörigen sind beihilfeberechtigt. Im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt ihr Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Versorgung. Während der Beamte oder die Beamtin selbst einen Anspruch auf 50% Beihilfe hat, erhält der Ehegatte 70% und die Kinder sogar 80%.
Die darüber hinaus anfallenden Kosten werden durch eine entsprechende private Krankenversicherung durch so genannte Beihilfetarife abgedeckt. Je nach Dienstherr gelten unterschiedliche Beihilfeverordnungen und daher kommt es im Leistungsumfang zu Unterschieden. Man unterscheidet grundsätzlich die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern.
Für Beamte gilt generell keine Sozialversicherungspflicht. Sie haben aber die Möglichkeit, sich in der GKV als freiwilliges Mitglied zu versichern. Der Beitrag richtet sich dann nach dem Gesamteinkommen, zu dem neben der Besoldung auch Miet- und Zinseinkünfte zählen. Für den Dienstherrn endet dadurch eigentlich die Fürsorgepflicht und er ist von der Beihilfegewährung befreit. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn sich der gesetzlich versicherte Beamte für die Kostenerstattung bei seiner Krankenkasse entscheidet. In diesem Fall kann er von seinem Dienstherrn eine so genannte Restkostenbeihilfe erhalten, wobei das abhängig ist von den jeweils geltenden Beihilferegelung.
Ein gesetzlich versicherter Beamter hat keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu seiner freiwilligen Krankenversicherung.
Folgendes ist zu berücksichtigen:
In den Beihilfeverordnungen ist der Leistungsumfang der zu gewährenden Beihilfe festgelegt. In manchen Fällen übernimmt die Beihilfe nicht den vollen prozentualen Anteil anfallender Kosten. Um nicht mit den so genannten "nicht beihilfefähigen Kosten" belastet zu werden, empfiehlt es sich, bei seinem Krankenversicherer einen entsprechenden Ergänzungstarif abzuschließen, der dann diese Kosten zu hundert Prozent trägt.
Die Beihilfevorschriften können beim zuständigen (Landes-)Amt für Besoldung eingesehen oder angefordert werden.
Beihilfe im Ruhestand
Geht der Beamte in Pension, so wird er Versorgungsempfänger und sein Anspruch auf Beihilfe steigt auf 70%. Der Anteil der Beihilfeversicherung der PKV verringert sich dadurch auf 30%, wodurch die Beitragskosten erheblich sinken.
Querverweis: Krankenversicherung für Beamtenanwärter
