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Der Basistarif

Von Oliver Beyersdorffer

Der Basistarif ist eine der grundlegenden Neuerungen durch die Gesundheitsreform 2007. Er ist PKV-verbandseinheitlich und sieht einen Leistungsumfang anlog zur Gesetzlichen Krankenversicherung vor. Im Gegensatz zum bisher gültigen Standardtarif, der 1994 ebenfalls als Kostendämpfungsmodell gegen hohe Beiträge der PKV im Alter verbandseinheitlich entwickelt wurde, dürfen bei der Aufnahme in den Basistarif keinerlei Risikozuschläge erhoben oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

Der Höchstbeitrag ist grundsätzlich an den Beitragssatz und den damit verbundenen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden. Der Basistarif steht allen der PKV zuzuordnenden Personen offen. Was auf den ersten Blick als vorteilhaft für den PKV-Kunden erscheint, kann sich aber auch nachteilig auf die gesamte Beitragsentwicklung innerhalb der Privaten Krankenversicherung auswirken.

Leistungsmerkmale des Basistarifs

  • Der Versicherungsumfang entspricht dem Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Es herrscht Kontrahierungszwang, d.h. niemand darf aufgrund seiner gesundheitlichen Verhältnisse abgelehnt werden.
  • Eine Risikoprüfung im sonst üblichen Sinne wird nicht durchgeführt, d. h. es dürfen weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse verlangt werden oder Ablehnungen erfolgen.
  • Der maximal zu zahlende Beitrag darf den Höchstbeitrag in der GKV nicht übersteigen, sondern ist an den gültigen Beitragssatz, der von der Bundesregierung festgesetzt wird und für alle Krankenkassen bindend ist, sowie an seine Entwicklung gekoppelt.
  • Der Beitrag ist subventionierbar, sofern jemand nachweislich wirtschaftlich nicht dazu in der Lage ihn zu bezahlen. Der Beitrag wird dann um die Hälfte verringert. Sollte das nicht ausreichen, so übernimmt das Jobcenter auf Antrag einen Teil der Beitragskosten.
  • Auch im Basistarif werden Altersrückstellungen gebildet. Für alle ab 01.01.2009 abgeschlossenen PKV-Verträge gilt die Portabilität der Alterungsrückstellung im Falle des Anbieterwechsels. Ungeachtet des eigentlichen Tarifs werden die zur Mitnahme bereitzustellenden Alterungsrückstellungen ausschließlich auf dem Niveau des Basistarifs kalkuliert.

Vorteile für die Versicherten

Durch den Kontrahierungszwang kann jeder Einwohner Deutschlands eine Krankenversicherung erhalten, ohne fürchten zu müssen, dass sich der Beitrag aufgrund einer angeschlagenen Gesundheit durch hohe Risiko-Zuschläge zusätzlich erhöht, oder er sogar abgelehnt wird.

Durch die Limitierung des Beitrags auf den Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Versicherte vor Beitragsanpassungen geschützt, solange die Bundesregierung keine Erhöhung des Beitragssatzes in der GKV beschließt.

Jeder Bestandsversicherte der PKV kann in den Basistarif seines Anbieters wechseln, wenn er beispielsweise in seinem "Alt"-Tarif sehr hohe Beiträge bezahlt.

Nachteile für die Krankenversicherer

Die PKV hat keine Möglichkeit einen risikogerechten Beitrag im Basistarif zu erhalten, da ihr vom Gesetzgeber die Möglichkeit genommen wurde, wie sonst üblich das Risiko in Form einer Gesundheitsprüfung beim Antragsteller zu kalkulieren.

Durch die Beitragslimitierung, haben die Versicherer keine Chance einen evt. entstehenden Mehrbedarf an finanziellen Mitteln über eine Beitragsanpassung zu generieren.

Die Portabilität der Alterungsrückstellung war nie in den Beiträgen kalkuliert, da es sich nicht um ein individuelles Guthaben des einzelnen Versicherten handelt, wenn gleich sie jedem einzelnen Vertrag zugeschrieben wird.

Zusammen genommen führt das zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der PKV und damit allen privat Krankenversicherten, die entstehende Defizite über Beitragsanpassungen werden finanzieren müssen.

Nachteile für die privat Versicherten

Alle privaten Krankenversicherer schaffen ein Ausgleichssystem, dass die "Umlageelemente" des Basistarifs auffängt und auf alle Beitragszahler im Basistarif verteilt, wobei es keine Rolle spielt, bei welchem Versicherer der Basistarif geführt wird.

Unter dem Begriff "Umlageelemente" versteht man sowohl die eigentlich notwendigen Risikozuschläge einzelner Versicherter, die aber nicht erhoben werden dürfen, sowie die notwendigen Leistungsausschlüsse, die nicht vereinbart werden können. Gibt es darüber hinaus weitere Beitragsteile, die den Höchstbeitrag des Basistarifs übersteigen würden, so sind diese zu kappen und auf alle PKV-Versicherten umzulegen.

Daraus entsteht mittelbar finanzieller Mehrbedarf, der nur über Beitragsanpassungen aufgefangen werden kann.

Mögliche Entwicklung des Beitragssatzes

Gesundheitsexperten prognostizieren bereits seit längerem, dass der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung mittelfristig auf 22% steigen und bis zu Mitte des Jahrhunderts sich aus heutiger Sicht verdoppeln wird. Die Beitragsentwicklung im Basistarif wird die gleichen Steigerungen erfahren aufgrund seiner Koppelung an den Höchstbeitrag in der GKV.

Die PKV wiederum wird diese Beitragssteigerung auch benötigen, will sie einigermaßen unbeschadet aus der Gesundheitsreform 2007 und den damit verbundenen Konsequenzen hervorgehen.

Allen PKV-Versicherten, die in ihren Bestands-Tarifen hohe Beiträge bezahlen und die ernsthaft einen Wechsel in den Basistarif in Erwägung ziehen, sollten sich diesen Schritt daher genau überlegen und mit einem PKV-Experten über ihre Situation sprechen, ob es nicht auch andere Alternativen gibt um PKV Beitrag zu sparen.

Wussten Sie schon...

... dass jeder im Basistarif den gleichen Beitrag bezahlt, unabhängig von Geschlecht oder Alter? Der Beitrag lässt sich nur durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts verringern. Sollten Sie durch einen Wechsel aus einem anderen Tarif anrechenbare Alterungsrückstellungen mitbringen, dann wundern Sie sich bitte nicht, dass sie sich nicht beitragsmindernd auswirken. Beim Basistarif gelten andere Regeln.

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