• Startseite      
  • Bank
    • Tagesgeld
    • Festgeld
    • Girokonto
  • Kredite
    • Versicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Riester Rente
        • Rürup Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Presse
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Krankenversicherung
                  • Private Krankenversicherung
                  • Krankenzusatzversicherung
                  • Krankenversicherung Beamte
                  • Krankenversicherung Student
                  • Weitere Personengruppen
                  • Krankenversicherung Wechsel
                  • Leistungsvergleich PKV GKV
                  • Gesetzliche Krankenvers.
                  • Auslandskrankenversicherung
                  • Kostenlose PDF-Downloads
                  • Krankenversicherer Profile
                  • Basistarif
                  • Infothek
                  • Privatversicherung
                  • Arbeitgeberzuschuss
                  • Beitragsbemessungsgrenze
                  • Einkommensgrenze
                  • Pflegeversicherung
                  • Pflegepflichtversicherung
                  • Pflegezusatzversicherung
                  • Finanz-Newsletter
                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Krankenversicherung » Basistarif

                  Der Basistarif

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Der Basistarif ist eine der grundlegenden Neuerungen durch die Gesundheitsreform 2007. Er ist PKV-verbandseinheitlich und sieht einen Leistungsumfang analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung vor.

                  Bei der Aufnahme in den Basistarif dürfen keinerlei Risikozuschläge erhoben oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

                  Der Höchstbeitrag ist grundsätzlich an den Beitragssatz und den damit verbundenen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden.

                  Der Basistarif steht allen der PKV zuzuordnenden Personen offen. Was auf den ersten Blick als vorteilhaft für den PKV-Kunden erscheint, kann sich aber auch nachteilig auf die gesamte Beitragsentwicklung innerhalb der Privaten Krankenversicherung auswirken.

                  Leistungsmerkmale des Basistarifs

                  • Der Versicherungsumfang entspricht dem Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung.
                  • Es herrscht Kontrahierungszwang, d.h. niemand darf aufgrund seiner gesundheitlichen Verhältnisse abgelehnt werden.
                  • Eine Risikoprüfung im sonst üblichen Sinne wird nicht durchgeführt, d. h. es dürfen weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse verlangt werden oder Ablehnungen erfolgen.
                  • Der maximal zu zahlende Beitrag darf den Höchstbeitrag in der GKV nicht übersteigen, sondern ist an den gültigen Beitragssatz, der von der Bundesregierung festgesetzt wird und für alle Krankenkassen bindend ist, sowie an seine Entwicklung gekoppelt.
                  • Der Beitrag ist subventionierbar, sofern jemand nachweislich wirtschaftlich nicht dazu in der Lage ist, ihn zu bezahlen. Der Beitrag wird dann um die Hälfte verringert. Sollte das nicht ausreichen, so übernimmt das Jobcenter auf Antrag einen Teil der Beitragskosten.
                  • Auch im Basistarif werden Altersrückstellungen gebildet. Für alle ab 01.01.2009 abgeschlossenen PKV-Verträge gilt die Portabilität der Alterungsrückstellung im Falle des Anbieterwechsels. Ungeachtet des eigentlichen Tarifs werden die zur Mitnahme bereitzustellenden Alterungsrückstellungen ausschließlich auf dem Niveau des Basistarifs kalkuliert.

                  Vorteile für die Versicherten

                  Durch den Kontrahierungszwang kann jeder Einwohner Deutschlands eine Krankenversicherung erhalten, ohne fürchten zu müssen, dass sich der Beitrag aufgrund einer angeschlagenen Gesundheit durch hohe Risiko-Zuschläge zusätzlich erhöht, oder er sogar abgelehnt wird.

                  Durch die Limitierung des Beitrags auf den Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist der Versicherte vor Beitragsanpassungen geschützt, solange die Bundesregierung keine Erhöhung des Beitragssatzes in der GKV beschließt.

                  Jeder Bestandsversicherte der PKV kann in den Basistarif seines Anbieters wechseln, wenn er beispielsweise in seinem "Alt"-Tarif sehr hohe Beiträge bezahlt.

                  Nachteile für die Krankenversicherer

                  Die PKV hat keine Möglichkeit, einen risikogerechten Beitrag im Basistarif zu erhalten, da ihr vom Gesetzgeber die Möglichkeit genommen wurde, wie sonst üblich das Risiko in Form einer Gesundheitsprüfung beim Antragsteller zu kalkulieren.

                  Durch die Beitragslimitierung haben die Versicherer keine Chance einen evt. entstehenden Mehrbedarf an finanziellen Mitteln über eine Beitragsanpassung zu generieren.

                  Die Portabilität der Alterungsrückstellung war nie in den Beiträgen kalkuliert, da es sich nicht um ein individuelles Guthaben des einzelnen Versicherten handelt, wenn gleich sie, technisch gesehen, jedem einzelnen Vertrag zugeschrieben werden kann.

                  Zusammen genommen führt das zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der PKV und damit allen privat Krankenversicherten, die entstehende Defizite über Beitragsanpassungen werden finanzieren müssen.

                  Nachteile für die privat Versicherten

                  Alle privaten Krankenversicherer schaffen ein Ausgleichssystem, dass die "Umlageelemente" des Basistarifs auffängt und auf alle Beitragszahler im Basistarif verteilt, wobei es keine Rolle spielt, bei welchem Versicherer der Basistarif geführt wird.

                  Unter dem Begriff "Umlageelemente" versteht man sowohl die eigentlich notwendigen Risikozuschläge einzelner Versicherter, die aber nicht erhoben werden dürfen, sowie die notwendigen Leistungsausschlüsse, die nicht vereinbart werden können. Gibt es darüber hinaus weitere Beitragsteile, die den Höchstbeitrag des Basistarifs übersteigen würden, so sind diese zu kappen und auf alle PKV-Versicherten umzulegen.

                  Daraus entsteht mittelbar finanzieller Mehrbedarf, der nur über Beitragsanpassungen aufgefangen werden kann.

                  Mögliche Entwicklung des Beitragssatzes

                  Gesundheitsexperten prognostizieren bereits seit längerem, dass der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung mittelfristig auf 22% steigen und bis zu Mitte des Jahrhunderts sich aus heutiger Sicht verdoppeln wird. Die Beitragsentwicklung im Basistarif wird die gleichen Steigerungen erfahren aufgrund seiner Koppelung an den Höchstbeitrag in der GKV.

                  Die PKV wiederum wird diese Beitragssteigerung auch benötigen, will sie einigermaßen unbeschadet aus der Gesundheitsreform 2007 und den damit verbundenen Konsequenzen hervorgehen.

                  Allen PKV-Versicherten, die in ihren Bestands-Tarifen hohe Beiträge bezahlen und die ernsthaft einen Wechsel in den Basistarif in Erwägung ziehen, sollten sich diesen Schritt daher genau überlegen und mit einem PKV-Experten über ihre Situation sprechen, ob es nicht auch andere Alternativen gibt, um PKV Beitrag zu sparen.

                  Wussten Sie schon...

                  ... dass jeder im Basistarif den gleichen Beitrag bezahlt, unabhängig von Geschlecht oder Alter? Der Beitrag lässt sich nur durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts verringern. Sollten Sie durch einen Wechsel aus einem anderen Tarif anrechenbare Alterungsrückstellungen mitbringen, dann wundern Sie sich bitte nicht, dass sie sich nicht beitragsmindernd auswirken. Beim Basistarif gelten andere Regeln.

                  Twittern

                  Kommentare zu Basistarif

                  2010-11-18, 08:46

                  Martin

                  Sehr geehrter Herr Beyersdorffer,

                  in der Basistarifregelung fehlt m.E. ein wesentlicher Punkt: Muss ein Arzt unter den Basistarifkonditionen der PKV (außer im Notfall) überhaupt behandeln? Was im GKV-Fall über die Kassenärztliche Vereinigung geregelt ist, bleibt hier beim Patienten hängen: Will der Arzt beispielsweise 2,3-fachen GOÄ-Satz, und der Basistarif gibt das nicht her, dann muss der Patient privat zuschießen. Dies gilt auch für Behandlungen im Notfall.

                  Wenn aber schon gesetzlich zwangsversichert, dann darf dieser Punkt nicht offenbleiben, sonst ist die Kostenbelastung nicht kalkulierbar. Im schlimmsten Fall wird der PKVersicherte in die Armut getrieben, bevor ein 'Jobcenter' einspringt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies Verfassungskonform ist.

                  Gruß, Martin

                  2010-12-01, 12:47

                  Arbeitsgemeinschaft Finanzen

                  bei unserem Beitrag zum Basistarif ging es nicht um die Frage seiner Akzeptanz bei den medizinischen Leistungserbringern. Wir wollten hier die Leistungsmerkmale im Überblick darstellen, so dass Sie als Leser seine Aufgabe und Funktionsweise kennen lernen.

                  Unseren Recherchen zur Folge konnten wir erfahren, dass es in Bezug auf die Behandlungsverpflichtung wohl keine eindeutige Regelung gibt, denn die Vertragsärzte müssen lediglich die vertragsärztliche Versorgung von GKV-Patienten sicherstellen. Basistarifversicherte sind aber PKV-Kunden und so besteht eigentlich für "Nicht-"Vertragsärzte eine Behandlungsverpflichtung.

                  Wir sind dabei auf Informationen gestossen, die den Schluss zulassen, dass nur dann eine Verplichtung zur medizinischen Versorgung besteht, wenn es sich um einen Notfall handelt und eine Unausweichlichkeit vorliegt, also kein anderer Humanmediziner angemessen zur Verfügung steht.

                  Zur Abrechnungspraxis liegen uns zur Zeit keinerlei Informationen vor.

                  Mit freundlichen Grüßen
                  Oliver Beyersdorffer
                  Kommentar hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Preisvergleich private Krankenversicherung
                  Central Krankenversicherung
                  Concordia Krankenversicherung
                  uniVersa Krankenversicherung
                  R+V Krankenversicherung
                  Krankenversicherer in Deutschland
                  Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Basistarif